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10.06.25 / 11.08.19

 

Der Kultur- und Wildwuchs der Institutionen

Die vertikale Gliederung des deutschen Staates umfasst:

  • EU
  • Bund
  • Länder
  • Regierungsbezirke - der Flächenländer
  • Kommunen - Landkreise / Städte
  • Stadtbezirke - in großen Städten

Horizontale Gliederung:

  • 16 Bundesländer
  • ca. 120 MIttelbehörden (Regierungsbezirke, Landkreise)
  • ca. 11.000 Kommunen, Gemeinden

Ein Schema-F zur politischen Gliederung eines Landes ist sicher unangemessen. Kulturelle, historische, geographische und personelle Gesichtspunkte sind die Grundlagen der heutigen Gliederung Deutschlands. Formell betrachtet ist ein gewisser Wildwuchs nicht zu vermeiden. Immerhin war Deutschland vor Jahrhunderten vielfach kleinstaatlich gegliedert. Landesgrenzen änderten sich häufiger als sonst in Europa.

Von Interesse ist die Frage, ob der Wildwuchs reduziert werden kann.

  • in einigen Fällen spiegeln Grenzen nicht mehr die sozial, kulturelle und wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Großräume Frankfurt, Rhein-Neckar, Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig-Halle)
  • Etwa die Gliederung der Länder findet aufgrund der Größenunterschiede kein Gleichgewicht
  • Ab Art. 62 GG wird sichtbar, dass die politische Führung mit der Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und besonders bezüglich “Finanzfragen” sich schwer tut. Die Dynamik der Ereignisse erschwert die Handhabung des prinzipiell sinnvollen Föderalismus, damit der Gliederung in Bund und Bundesländer.

    Es kann allerdings ein Zeitpunkt kommen, an dem die derzeitige vertikale und / oder horizontale Gliederung Deutschlands sich überlebt, gar die Bundes- oder die Landesebene als obsolet betrachtet werden muss.

    Eine gründliche Kritik von Zuständigkeiten / Aufgaben legte den Reformbedarf dar. Etwa Bürokratie-Abbau hängt von der Funktionalität der Behörde ab, die etwa Berichtspflichten seitens der Zivilgesellschaft verlangt; es ist selbstverständlich davon auszugehen, dass keine Behörde illegale Berichtspflichten verlangt.

Liberalismus, d.h., liberaler Pragmatismus, liberale Unvoreingenommenheit und liberale Geisteshaltung sind geeignet, Klippen und Widerstände der entsprechend sinnvollen GG- Reform oder Gesetzesänderung einvernehmlich umsetzen.
 

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