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23.08.20

 

Versicherung des Risikos Arbeitslosigkeit erfordert robuste und mitfühlende soziale Kontrolle,

denn Versuch und Gefahr des Missbrauchs seitens Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist noch  höher als in anderen Zweigen der Sozialversicherung.

Es soll ihn geben, den Ersatz-Lohn gar aus öffentlichen Mitteln für den Fall dass dem Betroffenen gekündigt wurde oder aus anderem Grund  die sog. Joblosigkeit eingetreten ist. Für Viele die einzige Möglichkeit mit Würde über die Runden zu kommen. Also ja dazu.

Unstrittig richtig richt bleibt.

  • Die Anzahl so unterstützten Personen soll so gering wie möglich sein
  • Jeder Betroffene soll bemüht sein, seine Arbeitslosigkeit alsbald zu beenden.

Weder administratives Kujonieren noch soziales Schindluder

Beide Verhaltensweisen schädigen die Gesellschaft extrem. Schlendrian ist bequem und wirkt ansteckend und gilt als Ausrede für Vieles sonst sowohl in der Zivilgesellschaft wie im Tätigkeitsbereich des Staatskomplexes. Deswegen

  • sind in den einschlägigen Gesetzen zielführende Kautelen  und
  • permanente Überwachung und Berichterstattung über das reale Geschehen

unverzichtbar. ES ergeben sich als Fragen der Fragen: Welche Institutionen sind ausdrücklich zuständig:

  1. Die Entwicklung des Bedarfs und
  2. jedwede Fehlentwicklung im Auge zu behalten
  3. Welche Sozialtechniken hat der Gsetzgeber vorgegeben?
  4. Gibt es dazu einen Etatposten und sind die Mittel ausreichend?
  5. Wer prüft all das?

Es sind Aber-Millionen beteiligt. Die Aufgaben 1.-5. haben die gleiche Bedeutung wie etwa Rechnungshof, BAFIN oder Monopolkommission.

Dagegen, dass gar systematisch ein Auge zugedrückt wird ist wenn dies transparent debattiert und kommuniziert wird nichts einzuwenden. Auch gegen die Tätigkeit der sog. Parteisoldaten muss geduldet sein.  Sowohl SChlawiner wie Papenheimer sind bekanntlich unterwegs.

Es sind vorstehend fundamentale Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gestellt. Misslich wäre, wenn sich Theoretiker der Lage bemächtigen und etwa püostulieren, es sei zu schauen wie fundamentale Thema per Verfassung zu justieren. Wer persönlich dafür eintritt so vorzugehen soll tun, wa nicht zu lassen ist. Entscheidend aber bleibt ob der Moloch von Arbeitsverwaltung samt Millionen-Kundschaft scharf genug überwacht wird.

Niemand steht unter Generalverdacht. Aber mit gut gesetzten Diskussionsbeiträgen etwa im Sozial-Ausschuss des Bundestages wird dem Anliegen nicht genügt. ES müssen die Damen & Herren zumindest hin und wieder persönlich “in die Bütt”. Solltn methodische Probleme gesehen werden, liefert die doch so penible Überwachung der Geheimdienste sicher gute Vorlagen über das angemessenen Methoden.
 

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