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07.11.20 / 01.07.01 / 01.06.01

 

Freiheit, ein Gefühl

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Der einsame Mensch auf einer Insel hat keine Ahnung oder Vorstellung von Freiheit. Sobald eine zweite Person eintrifft, wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Jetzt und nur jetzt wird Freiheit ein Thema - für beide Bewohner. Ein Verdacht wird Gewissheit: Freiheit ist eine Funktion im Sinne von der Gleichung "Freiheit = f (Gesellschaft)". Auch der Verdacht, dass ein umfassendes Verständnis der (eigenen) Gesellschaft prinzipiell nicht erreichbar ist, avanciert zur starken Aussage. Das entsprechende Gefühl lugt hinter der Ecke.

Wer der beiden Bewohner der Insel "ist" freier: Der Anführer von beiden oder derjenige, der die Führung des anderen nutzt? Eine zusätzliche Komplikation ergibt sich aus dem häufigen dialektischen Widerspruch, d.h. der Unvereinbarkeit von Wünschen zwischen zwei oder mehr Menschen, die eine bestimmte Freiheit beanspruchen. Es liegt eine verlorene Münze auf dem Bürgersteig. Wer hat das Recht, die Münze zu nehmen? Zweifellos für den Liberalen: derjenige, der zuerst ankommt. Somit hat eine zweite Person nicht mehr die Freiheit, die gleiche Münze zu nehmen. Kann dies eine angemessene Einstellung sein? Unbedingt.

Aber in einer liberalen Gesellschaft freier Menschen soll doch Freiheit für jeden erreichbar sein. Die soziale Moral dazu lautet: "Meine Freiheit muss mit der Freiheit jeder anderen Person vereinbar sein". Ist das Problem damit gelöst? Noch nicht. Gesetze und Normen definieren die Regeln des gesellschaftlichen Spiels. Ist das Problem nun gelöst? Noch nicht, denn es ist - auch in bester Absicht - unmöglich, für jeden (künftigen!) Fall oder jede Situation Gesetze aufzustellen; aber das (persönliche) Gewissen löst alles, was nicht durch Gesetze geregelt ist. Das Gewissen zeigt mit größter Präzision an, ob eine Handlung die Freiheit anderer Personen unzulässig stört. Es gibt jedoch viele gewissenlose Menschen. Die Norm "die Freiheit anderer Menschen nicht stören" und zusätzlich ein Richter sind die Methoden, mit denen in einer modernen Gesellschaft solch praktische Probleme gelöst werden. In zweifelhaften Fällen entscheidet aber auch der Richter nach seinem Gewissen. Das Gefühl kommt ins Spiel.

Der Münz-Fall kann neu gedacht werden. Trotz der etablierten Norm zum "Recht des Ersten" ist klar, dass unter bestimmten Bedingungen eine zweite Person ihre Freiheit als eingeschränkt betrachten würde, eine andere aber nicht. Der vielbeschäftigte Manager, der von einem Termin zum nächsten eilt, wird sich mehr Freiheit wünschen; ein anderer arbeitsloser Manager wäre froh, an solchen Treffen teilnehmen zu können, die den amtierenden Manager plagen, während dieser zweite Manager Bücher liest, die den ersten überhaupt nicht interessieren. Die bekannte, zumindest erwartete Schlussfolgerung: Frei oder nicht frei ist (weitgehend) eine Frage der individuellen, sehr subjektiven Einschätzung. Das Gefühl ist voll inszeniert.

So weit die Überlegungen mittels Verallgemeinerung. Auch  Analyse ergibt die Schlussfolgerung, dass Freiheit (weitgehend) eine Frage des Gefühls ist. Wird eine Menge sozial homogener Individuen zu ihrem Verständnis einer beliebigen Kategorie, etwa Freiheit, befragt, ist zu erwarten, dass sich die Ergebnisse sowohl individuell als auch zufällig nach Gruppen zusammengestellt unterscheiden. Warum? Weil jeder Mensch eine eigene, sicherlich einzigartige Sichtweise hat. Vor allem die Gefühle der Einzelnen sind heterogen. Und die Gefühle werden sich auch auf der Zeitskala unterscheiden. Mehr Vielfalt erforderlich?

Die Mutter menschlichen Wollens, das Gefühl, beherrscht die Szene, wann immer es um Freiheit geht, wann immer Freiheit auf der Tagesordnung steht. Diese Schlussfolgerung stellt zufrieden.

Auf der Grundlage von Sozialethik wird dem Freiheitsgefühl jedes Mitglieds der Gesellschaft (freier) Raum zur Entfaltung eingeräumt. Es ist klar, dass mit notwendigerweise allgemeinen staatlichen Gesetzen oder Regeln, die von einem beliebigem staatlichen Akteur vorgegeben sind, individuelle Wünsche aller nicht erfüllt werden können. Zu bedenken ist, dass Wissen von Gesellschaft über die Gesellschaft, d.h., über sich selber, sehr beschränkt bleiben wird. Für immer.

Aber mit Gewissheit trifft zu: Jedes Mitglied der Gesellschaft weiß aus Gewissensgründen genau, was es tun, was es unternehmen und was es unterlassen soll.

Eine starke Begründung Liberalismus als konzeptionelles Rückgrat sowohl der Zivilgesellschaft wie des Staatskomplexes zu etablieren, kommt damit zum Ausdruck.
 

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