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13.03.20 / 28.02.20 / 16.08.04 / 24.07.04 / 16.07.04

 

Staatsgewalt in der Wirtschaft

Zum Ernähren, Kleiden, Wohnen und sonstigem Genießen ist normalerweise vorab zu arbeiten, zu erwerben. Deswegen gibt es Wirtschaft, infolgedessen auch Staat und etwa Verbände. Soll die Wirtschaft den Primat haben? Theoretisch denkbar ist Wirtschaft, d.h., Gesellschaft ohne Staat. Die Gebietsverwaltung würde den Unternehmen unterliegen; das liefe allerdings auf Absolutismus oder Sozialismus hinaus.

Das Primat der Politik

Im Zuge der Säkularisation trennten sich Staatsverwaltung / Politik und Kirche: Seit der Aufklärung gibt es eine zunehmende Ausdifferenzierung des staatlichen Institutionen-Gefüges (Legislative, Judikative, Exekutive und andere); ferner trennten sich, allmählich, mit Rückschlägen und Widerständen, Staatsverwaltung / Politik und Wirtschaft. Im Ergebnis entstand eine Gesellschaft mit hochspezialisierten Funktionen (Organen), die genau dadurch zwar komplexer wird, aber auch ihre Erwerbsfähigkeit verbessert. Geblieben ist nach einer Entwicklung von Jahrtausenden das Primat der Politik.

Primat der Politik muss allerdings im Regime der Demokratie neu definiert werden und kann nicht anders als durch Aussagen wie etwa

  • “der Wille des Ganzen geht vor den Willen eines Teils”,
  • “der Wille des Souveräns wird realisiert” oder
  • “Priorität hat die Entscheidung des (zuständigen) Parlamentes”

interpretiert werden.

Das Primat der Politik ist somit auch weiterhin nicht nur akzeptabel, sondern sinnvoll; allerdings unter der Voraussetzung, dass die Verfassungs- und Rechtsordnung als Gesellschaftsvertrag verstanden und akzeptiert wird. Das Primat der Politik ist niemals etwa ein Primat des Staatskomplexes.

Primat der Politik muss logisch also das so genannte Gewaltmonopol des Staates zur Folge haben; andernfalls liefe das Primat der Politik ins Leere, wäre das Primat der Politik sinnlos. Jenseits juristischer Betrachtungsweise üben letztendlich Parlamentarier (mandatierte Vertreter des Volkes) die Gewalt aus: Jedes Mitglied der Gesellschaft ist gehalten, parlamentarische Entscheidungen etwa Aktiengesetz, Arbeitsrecht, Marktbeschränkungen der Unternehmen, Steuern, Abgaben, Zuständigkeiten des Staatskomplexes, usw. einzuhalten. Prinzip: Pacta (Gesellschaftsvertrag) sunt servanda, andernfalls Sanktionen, wie gehabt.

Der unproduktive Regulierungswettbewerb tötet die Erwerbsfähigkeit

Wenn nun das Parlament, in Übereinstimmung mit vorstehenden Ausführungen “zu viel” bestimmt, verstößt es zunächst gegen das Prinzip der sozialwissenschaftlichen Unschärfe. Jede vernünftig sinnvolle Regelung setzt Kenntnis der entsprechenden Wirkungen voraus. In der Demokratie ist Parlaments-Wissen jedoch Wissen aller, damit flüchtiges, nicht greifbares Wissen der Gesellschaft über die Gesellschaft. Also weiß auch im Konkreten Fall das Kollektiv der Parlamentarier (meist, oft) nicht genau genug “was” sie tun, bzw. unterlassen.

Wenn ein Parlament, dem unstrittigen Primat der Politik zufolge, das erwerbswirtschaftliche Geschehen “reguliert”, müsste “es” auch die Verantwortung für die Fehlentwicklungen tragen. Genau das geschieht aber nicht. Gravierend ist, dass das in der Realität auch gar nicht geschehen kann. Warum sollten unverzichtbar (!) entscheidungs-, d.h., machtbefugte Mitmenschen, ihren sozialen Selbstmord begehen? Unvorstellbar ... es sei denn, Moral- und Ethikprinzipien würden reformiert, gar umgekrempelt. Selbstentmachtung bei höherem persönlichen Risiko ist eben unvorstellbar. Dagegen, Kollektive Verantwortungslosigkeit als Folge sozialer Wärme im Kollektiv längst im Munde Vieler.

Praxisfälle für den Unsinn der Überregulierung

  1. Der Bundestag setzt sich aus rund 600-800 mit Vernunft ausgestatteten Mitbürgern zusammen. Etwa die sozialistische Fraktion denkt nicht daran zu deregulieren, weil ... es muss hier nicht geschrieben werden ... Es gibt keine relevante Anstrengung, das unvermeidbare strukturelle Defizit jeglicher Demokratie einzudämmen. Das Parlament spielt nicht die Rolle eines Schiedsrichters, sondern die einer Versammlung von Interessenvertretern. Die interessenbedingte Disfunktionalisierung des Parlamentes fällt allerdings nicht vom Himmel.
     
  2. Steuerrecht. Bei unbestrittener Notwendigkeit, dass die Bürger, ihrem Einkommen entsprechend, zur Finanzierung der staatlichen Institutionen beitragen, ist zu fragen: Wieso werden Steuern auf die Elementartätigkeit “Erwerben” (Wirtschaften) erhoben? Unzweifelhaft auch deswegen, weil sich dies aus unterschiedlichsten Gründen so entwickelt hat. Aber niemand von Bedeutung stellt das infrage, folglich ist nicht abzusehen, dass die Besteuerung der Wirtschaft (Steuern der Körperschaften, des Gewerbes, der Einfuhren, der Kapitalerträge, der Produktiv-Vermögen) aufgegeben wird. Sachgerecht sind dagegen Steuern auf:

          (a) persönliches Jetzt- und Später-Einkommen (Fairness: viel Einnahmen, viel
                Beitrag),
          (b) Konsum (Fairness: Viel Nutzen, viel Beitrag) und
          (c) Abgaben für die messbare Nutzung fiskalisch finanzierter Infrastruktur.
     
  3. Flächentarife. Der parlamentarische Eingriff besteht in diesem Fall in der Duldung, etwa dem Verzicht auf das sonst gerechtfertigte Monopolverbot. Resultat: Zahllose Unternehmen sind unabhängig von der produktspezifischen Ertragskraft dem Kostendiktat des Flächentarifs unterworfen.
     
  4. Ladenöffnungszeiten. Warum soll Kleinfritzcen nicht Sonntags 11:00-13:00  den Standard-Schraubenzieher im Baumarkt kaufen dürfen?

Fazit: Das Parlament handelt - pauschal - häufig wider alle. Insbesondere dämpft, ja stranguliert das (das seit 1998 sozialistisch dominierte) Parlament die Erwerbsfähigkeit der Gesamtgesellschaft. Die richtige Konsequenz aus der sozialwissenschaftlichen Unschärfe wäre die Eindämmung deutscher Regelungssucht.

Regulierung potenziert und produziert neue Probleme (Krisen)

Nicht alle Unternehmer werden durch Regulierung gelähmt. Einige suchen und finden für sich - ex ante und/oder ex post von wem auch immer nicht gewollte - Auswege. Konsequenz: Noch mehr Regulierung, ein selbstverstärkender (spiralisierender) Prozess. Abstrakt formuliert: Je stärker der Regulierungsdruck, desto stärker die Entladung des Problem- oder Krisendruckes an Schwachstellen. Die Richtigkeit der Aussage ist naheliegend, aber hier nicht bewiesen. Veranschaulichende Beispiele (kein Beweisersatz): Französische Revolution von 1789, Russische Revolution von 1917, Wende von 1989/90. Den drei Fällen gemeinsam: Die Machteliten fühlten philosophisch begründete Sicherheit ..., entledigten sich von unbequemem Schaffenswillen und unbequemer Schaffenskraft; rational nachvollziehbar. Die Konsequenzen aber: Nachteilig bis verheerend.

Lösung

Es gibt viele Wege, die Zweckmäßigkeit der liberalen Bürgergesellschaft herzuleiten. Eine weitere liegt hiermit vor: Deregulieren, Dezentralisieren sind geboten. Über Reihenfolge / Geschwindigkeit ist Einigung nach dem Vertragsprinzip herzustellen.

Faktische Nicht-Lösung

Problem: Zu viele (zuständige) Personen wollen nicht entstaatlichen und agieren zu allem Überfluss hinter der philosophischen Hecke. Die grünrote Koalition von 1998-2005 etwa hat angesichts offenkundiger Probleme (Arbeitslosigkeit) den Weg der Deregulierung akribisch vermieden. Grünrot hat statt dessen die Sozialpolitik nach Kassenlage gewählt, die auf  “maximales Piesacken” machtlos Abhängiger hinausläuft und ... sich genau damit die Plattform für die nächste Runde “Sozialhetze” eingerichtet.

“Das Parlament handelt ... wider die Gesellschaft”, bedeutet im Klartext “Gesellschaft schießt sich selbst in das Knie”.

Sehenden Auges? Es gibt Grauzonen, wobei die (dumme) Bevölkerung nicht genau weiß, was in Kreisen der Elite hierzulande darüber wirklich gedacht oder auch nur empfunden wird. Resultat: Unproduktives Misstrauen und unproduktive Polemik.

Etwas Klarheit ließe sich gewinnen, wenn beispielsweise per Regierungserklärung die Bundesregierung dem Parlament darlegte, ob es richtig sein kann, dass in Deutschland 5% der Menschen als Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose von staatlicher Fürsorge abhängen. Einschließlich Familienangehörigen erhöhen sich die 5% optimistisch auf über 10% der Menschen in Deutschland.

Das alles - schon gar nicht, dass Bilanzgewinn, falls als Mittel für Investition vorgesehen, per Körperschaftssteuer verstaatlicht werden - kann nicht in Ordnung sein.
 

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