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13.07.01

 

Die Sau ist misstrauisch

Völlig klar, in der Wirtschaft wird gehaust, wie die Axt im Walde. Eine Phalanx von Kapitaleignern und Berufsmanagern haben nicht anderes im Sinn, als ihre Mitmenschen nach Strich und Faden zu bescheißen. Nicht einmal Profite können diese Leute erwirtschaften: Alles Geld verschwindet in dunkelsten Kanälen: Steuern, Abgaben, Gebühren, Gehälter - Ein mal Ohgottwalter für die Unternehmer?

Der OMM und sein jugendlicher Staatsminister Hans Martin Bury mögen gedacht haben: “Unternehmer und Manager sind Turbo-Kapitalisten, verstehen überdies ihr Handwerk nicht, lasset uns für ein ‘paar EURO’ Nachrichten produzieren”. Eine Kommission von juristisch inspiriertem Wagemut hat mit unternehmerischer Kreativität, geduldiges Papier beschrieben und einen umfangreichen Bericht, ein  Titanenwerk erarbeitet:

  • 321 (!!!) Seiten. Davon 44 Seiten (D4.1 - D4.44), also 13,707 %, mit Maßnahmen der Deregulierung. Achtung: Da könnten klammheimlich Süppchen gekocht worden sein.
  • 23 Kommissionsmitglieder (davon 10 Funktionäre aus dem Koalitionslager),
  • 22 mündliche Berater
  • tagten “an 20 zum Teil ganztägigen Sitzungsterminen” (Seite C.2)
  • verarbeiteten 25 schriftliche Stellungnahmen von Personen und 38 schriftliche Stellungnahmen von nationalen und internationalen Verbänden (u.a. ADAC)
  • innerhalb von nur 13 Monaten

Spannende Frage: Was hat das insgesamt gekostet (Honorare, Reise- und Bürokosten)?

Wie man Fachleute der Wirtschaft diszipliniert, hat der OMM anlässlich der Energie-Konsens- Gespräche gut geübt, als er im Namen der Bundesverwaltung störungsfreien (!!) KKW- Betrieb zugesagt hat. Ganz ähnlich wird hier operiert worden sein. Fachleute und Funktionäre haben es also nach schweißtreibender Arbeit für notwendig befunden, etwa folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  1. Erweiterte zivilrechtliche Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte im Falle grobfahrlässiger Falschinformation des Kapitalmarktes (Fahrlässigkeit bei dem Umgang mit anderer Leute Geld hat also keine relevanten Konsequenzen)
  2. Obligatorische Quartalsberichte
  3. mit vorgeschriebener prüferischer Durchsicht durch Wirtschaftsprüfer (Flowtex, Telekom)
  4. Die Unabhängigkeit der WP soll hierzu verbessert (PM 304/01 Bundespresseamt) werden.
  5. Per Gesetz sollen Informationspflichten der Vorstände und Geheimhaltungspflichten der Aufsichtsräte erweitert werden. (Hauptsache es wird geregelt. Interessant: so genannte “öffentliche AR” müssen ebenfalls geheim halten; ihren Wählern also keine Rechenschaft ablegen. Tolle Idee.)
  6. Der Aktiennennbetrag soll gesenkt werden.
  7. Erfreulich ist, dass die Regierungskommission empfiehlt, im Aktiengesetz geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit eine Rückgabe von Spartenaktien oder ihre Umwandlung in Stammaktien auf Verlangen der Gesellschaft oder der Spartenaktionäre in möglichst flexibler Weise durchgeführt werden kann (Seiten D4.40 - D4.43).
  8. Die Regierungskommission hat ebenso begrüßenswerterweise nicht übersehen zu empfehlen, dass in den Fällen des § 33 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AktG die Gründungsprüfung künftig auch vom beurkundenden Notar vorgenommen werden kann (Seite D6.47). Das ist eine sehr gute Maßnahme. Was recht ist, muss nämlich recht sein. Ob jedoch der Wirtschaftsminister bereit ist zu bedenken, dass diese Maßnahme leicht konjunkturelle Überhitzung mit leergefegtem Arbeitsmarkt, Streiktendenzen, Inflationsgefahren und anderen Unannehmlichkeiten zur Folge haben kann? Aber es sei beschwichtigt: Noch ist die modernisierende Reform nicht Gesetz.

Weitsicht wohin man blickt. Besonders stark sind, wie seit Ende 1998 nunmehr üblich, die Ankündigungen ausgefallen:

  1. Es soll sich an die Kommissionsarbeit eine umfassende Reform des Aktienrechts und der Bilanzierungsvorschriften anschließen. Wichtig: Umfassend, lautet die Ankündigung.
  2. Das Juwel wird jedoch die künftige Erarbeitung eines „Corporate Governance Kodex“. Da nicht davon auszugehen ist, dass in dem Führungsetagen der deutschen Wirtschaft Anfänger sitzen, ist zu vermuten, dass die Unterlage benötigt wird, damit SPD- Aufsichtsräte nachlesen können, wie sie kompetent ihre unternehmerischen Aufgaben wahrnehmen sollen. Insbesondere wird, offenbar als Resultat harten Nachdenkens, empfohlen (!!!):
     
    • Die Anzahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf 5 zu beschränken,
    • die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte zu stärken (Unabhängigkeit von den Gewerkschaften oder politischen Weisungen?) und
    • Aktionäre sollen möglichst keine AR wählen, die schon für die Konkurrenz tätig sind.

Groß gefeiert wurde weiterhin die Ankündigung, dass die Kommission empfohlen hat, eine Kommission einzusetzen. Tja, unser OMM, der Herr Bundeskanzler hat das Problem, „seine“ „persönliche” Zielmarke von 3.500.000 Arbeitslosen noch rechtzeitig vor der anstehenden Bundestagswahl zu erreichen.

Zusammenfassend: Sicher hat die Kommission für viel Geld viel Fleißarbeit geleistet, ansonsten aber ist das 321-Seiten-Traktat ein Resultat von intellektuell minderwertiger Qualität. Es kann nicht darum gehen, den deutschen Paragraphen-Kosmos wieder und wieder mit Detail-Regelungen anzureichern. Die Bürger (auch Fachleute sind Bürger) werden sich darin immer schlechter zurechtfinden, Normen und Gesetze werden immer weniger respektiert; Anomie wird ein Massenphänomen, das Rechtssystem wird pervertiert und möglicherweise sogar kollabieren. Normen- und Gesetzgebung 2001 muss darin bestehen, die geistigen Strömungen und die erkennbare Wirklichkeit in einer Weise in Normen umzusetzen, die das Normengefüge übersichtlicher und erst dadurch überhaupt anwendbar macht. Darüber allerdings sollte der Herr Bundeskanzler, beraten von seiner schlauen Fr. Prof.-Dr., ganz dringend Forschungsaufträge erteilen. Wenige Wissenschaftler wären dann noch hochkarätig genug.

10 Ohgottwalters dem OMM !!
 

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