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Meinungs- und Redefreiheit

übergeordnete
Ausführungen zu
Mein.& Red.Freiheit

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Liberalismus

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zu
Menschenbild
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rationale Grundlage

Würde ist absolut

Selbstbestimmung

Mein. & Red.Freiheit

Reflexibilität

 

 

 

 

 

Soz.staat adjuvant

Pragmatismus

weitergehende
Ausführungen zu
Mein.& Red.Freiheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29.03.17, 14:00

Nicht nur der etablierte Standard

Geistige Freiheit kann - in ernster Absicht - nur umfassend gemeint sein:

  • Schutz und Unversehrtheit des individuellen Gefühles
  • das Gefühl des Anderen als Tabuzone respektieren. Abwehren von Angriffen auf Dritte; gewähren entsprechender Nothilfe.
  • Unzulässigkeit die Gefühlslage des je Anderen zu belasten oder auszunutzen.
  • Freiheit des Gewissens und der Meinung
  • Unzulässigkeit des politischen, sozialen oder ökonomischen Drucks auf Meinung
  • (herkömmliche, in vielen Verfassungen statuierte) Redefreiheit
  • Freiheit (Autonomie) zu Reden oder zu Schweigen, etwa der öffentlichen Meinungsäußerung

Es darf nicht verkannt werden, dass jede Äußerung die Meinung Anderer ändern bzw. beeinflussen kann. Entsprechende Verantwortung und insofern gewissenhaftes Handeln Herrschender, Politiker, Journalisten, Spezialisten und anderer Personen im Besitz von Informations- und Bildungsvorteilen (1) ist einzufordern. Die Würde des Nicht-Wissenden ist tangiert. Entsprechendes gilt im Verhältnis von Reichen und Armen. Es gibt in jeder Gesellschaft viele Personen, die aufgefordert sind, ihre politische, soziale und ökonomische Freiheit mit dem Ziel des Verzichts zu Gunsten anderer laufend zu prüfen.

Das Handeln des Einzelnen ist herkömmlich dadurch bestimmt, dass Autoren aller Art sich selbst bekannt machen bzw. im Fall des Auftritts unter Pseudonym ihre Identität hinterlegen. Das Gleiche gilt für Äußerungen über das Medium des Internet. Die weitergehenden neuen Fragen klären die weltweit Herrschenden untereinander.

Zu unterscheiden ist das Verhältnis in der interindividuellen, sog. privaten Kommunikation und der Kommunikation “mit allen” in öffentlichen Angelegenheiten.

Prinzipiell sind die Maßstäbe, Regeln, Verabredungen, Rücksichten (insb. auf Gefühle) für Redefreiheit der privaten Kommunikation, zwar stark abhängig von der jeweiligen lokalen Kultur, Friedfertigkeit unterstellt, ausreichend gesetzt. All dies hat sich auf mehr oder weniger natürliche Weise - ohne Intervention oder Interesse Herrschender - ergeben. Die Dialektik der interindividuellen Freiheit (2) kommt voll zum Tragen. Dazu gehört der Verzicht auf Freiheit aus Rücksicht oder damit der Andere sich entsprechend entfalten kann. So kann zielführend wirken, wenn der Einzelne prüft, ob seine oder die Freiheit der Presse wichtiger ist bzw. im Einzelfall Vorrang haben soll.

Zwar ist im Bereich der öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere bezüglich des Urteils über das Handeln Herrschender eine weitgehende Redefreiheit in vielen relevanten Ländern ausreichend abgesichert. Es gibt gleichwohl noch weite Landstriche der Welt ohne solche Freiheit der Rede; und außerdem intrasozietär signifikante Bereiche mit ebenfalls eingeschränkter Redefreiheit. Dazu zählen die Fälle von Loyalitätsansprüchen in der Herrschaftskette und Verbänden aller Art, die Geschäftsgeheimnisse in der Wirtschaft. Prinzipiell unproblematisch sind die Schweigepflichten, d.h., die Fälle fehlender Redefreiheit im Staatskomplex bezüglich “Sicherheit”, der Geldpolitik (Zentralbanken) und des generellen Gebotes öffentliche Panik nicht auszulösen. All dies ist nicht im Detail justiziabel, im Einzelfall potenziell mit der Gefahr von Unterdrückung verbunden. Gewissenhaftigkeit und Pragmatismus sind die etablierten Techniken von Kultur und Zivilisation zur Lösung der zahlreichen Grenzfälle. 

Im Zweifelsfall hat die Redefreiheit, besonders im Verhältnis von Zivilgesellschaft und den Herrschende im Staatskomplex Vorrang; etwa unfreie Politiker oder Politiker ohne Redefreiheit wären funktionell gehindert, ihre Aufgaben zu erfüllen. Demagogie bleibt immer verwerflich. Da Politiker dazu neigen, aus welchen Gründen auch immer Anderen “zu sagen”, wie sie im privaten Bereich zu handeln also auch zu denken haben, gehören solche Verhaltensweisen der Herrschenden auf die Goldwaage.  

Geistige Freiheit ist ein gesellschaftliches Werkstück, das dauerhaft den Mühen der Verbesserung zu unterziehen ist. Die Arbeit an diesem Werkstück wird nie beendet. Es spricht das Prinzip der sozialwissenschaftlichen Unschärfe dezidiert dagegen.

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(1) allesamt Personen denen Redefreiheit ebenso selbstverständlich zusteht
(2) Wenn A die 1 Ct Münze am Boden aufhebt, ist B genau daran gehindert insofern unfrei.
 

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