D a s L i b e r a l e T a g e b u c h |
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Sammlung Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de) |
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Hinweis und Kommentar des
Liberalen Tagebuches: Der Landesverband Bayern der CDU/CSU war an der Arbeit
der Herzog-Kommission nicht beteiligt. Anders als sonst (etwa Papiere der
„CDU/CSU-Köln“) wird in diesem Fall – ausnahmsweise – das „CDU“ nicht in
„CDU/CSU“ verändert, obwohl normalerweise der CDU/CSU die Marketing-Masche
der zwei Parteien (plus zwei Parteivorsitzende) im Liberalen Tagebuch nicht
durchgelassen wird; schließlich agiert die CDU/CSU seit über 50 Jahren als
politische Einheit;
gelegentlicher Theaterdonner, viel Wichtigtuerei und geringe Vorteile im
politischen Marketing wurden stets kurz vor dem politischen Selbstmord auf
die geeignete Intensität zurückgefahren. Dass etwa Anfang Oktober 2003 der
Landesverband Bayern der CDU/CSU sich von der Arbeit der Herzog-Kommission
distanziert ist der verflossenen Wahl zum Landtag zuzuschreiben, also nicht
weiter relevant. 10. Oktober 2003. Deutschland fair ändern. Ein neuer Generationenvertrag für unser Land. Programm der CDU zur Zukunft der sozialen
Sicherheitssysteme Antrag des Bundesvorstandes der
CDU Deutschlands an den 17. Parteitag am 1./2. Dezember 2003 in Leipzig Inhalt I. Sozialpolitische Konsequenzen
des demographischen Wandels II. Reform der
Krankenversicherung III. Reform der
Pflegeversicherung IV. Reform der Alterssicherung V. Reform der
Arbeitslosenversicherung Auszüge aus dem Bericht der
Kommission „Soziale Sicherheit“ I. Sozialpolitische
Konsequenzen des demographischen Wandels 1. Der Explosion der
Weltbevölkerung steht eine Implosion der Bevölkerung in fast allen Staaten
Europas gegenüber. Während die Bevölkerung global wächst, ist in Europa und
vor allem in Deutschland mit einem massiven Rückgang der Bevölkerungszahlen
zu rechnen. Gleichzeitig altert die Bevölkerung einerseits dank des
medizinischen Fortschritts, des gesundheitsbewussteren Verhaltens der
Menschen und des insgesamt gestiegenen Wohlstandes mit wachsender
Geschwindigkeit, andererseits aber auch durch das Absinken der Geburtenraten
unter das bestandserhaltende Niveau. Seit den 70er Jahren des 20.
Jahrhunderts ist jede Kindergeneration etwa ein Drittel kleiner gewesen als
die Elterngeneration. Das Verhältnis von jungen zu alten Menschen wird sich
in den kommenden Jahrzehnten erheblich verändern. Die Alterspyramide, die den
Aufbau der Bevölkerung nach Lebensaltersgruppen abbildet, wird auf den Kopf
gestellt werden. Sinkende Geburtenrate 2. Die Geburtenrate in
Deutschland ist von 4.500 Lebendgeborenen je 1.000 Frauen im Jahr 1880 auf
gegenwärtig 1.340 Lebendgeborene je 1.000 Frauen abgesunken. Sie gehört damit
heute zu den niedrigsten weltweit. In Deutschland gibt es immer weniger
Familien mit mehreren Kindern und immer mehr Akademikerinnen ohne Kinder. Zur
Erhaltung des Bevölkerungsbestandes wäre eine Geburtenrate von etwa 2.100
Lebendgeborenen je 1.000 Frauen erforderlich. Abnehmende Bevölkerungszahl 3. Die Zahl der in Deutschland
lebenden Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten als Folge der gesunkenen
Geburtenrate deutlich abnehmen. Geht man von einer Netto-Zuwanderung pro Jahr
von 100.000 Menschen aus, dann sinkt die Bevölkerungszahl von heute 82,5 Mio.
auf 78 Mio. im Jahr 2030 und auf 68 Mio. im Jahr 2050. Gestiegene Lebenserwartung 4. Die Menschen in Deutschland
werden erfreulicherweise immer älter. Anfang der 60er Jahre lebte ein
60-jähriger Mann noch weitere 15,5 Jahre; eine 60-jährige Frau konnte mit
noch 18,5 Lebensjahren rechnen. Im Jahr 2050 werden die 60-Jährigen noch 23,7
(Männer) bzw. 28,2 Jahre (Frauen) im statistischen Mittel vor sich haben. In
der jüngeren Forschung geht man überdies davon aus, dass sich die
Lebenserwartung der Menschen in den nächsten Jahrzehnten noch günstiger
entwickeln wird, als in den bisherigen Annahmen dargestellt. Alternde Bevölkerung 5. Für die Inanspruchnahme von
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung hat der Altersquotient hohe
Bedeutung, also das Verhältnis der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, zu
den 20- bis 64-Jährigen. Er beträgt heute 29,2, im Jahr 2030 liegt er (bei einer
Netto-Zuwanderung von 100.000 pro Jahr) bei 50,1 und im Jahr 2050 wird er
59,4 ausmachen. Dies bedeutet, dass ohne Reformen dann 100 Erwerbsfähigen
etwa 60 Rentner gegenüberstehen. Bezogen auf die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird im Jahr 2050 einem aktiv im
Berufsleben Stehenden fast ein Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung
gegenüberstehen. Veränderte Bevölkerungsstruktur 6. Die sinkende Geburtenrate und
die Zunahme der Lebenserwartung führen zu erheblichen Verschiebungen zwischen
den Altersgruppen. Die Zahl der 20- bis 65- Jährigen, also derjenigen, die
gegenwärtig als „erwerbsfähig“ bezeichnet werden, geht (bei einer
Nettozuwanderung von 100.000) von heute 52 Mio. auf 44 Mio. im Jahr 2030 und
schließlich auf 37 Mio. im Jahr 2050 zurück. Im Gegenzug nimmt die Gruppe der
Über-65-Jährigen von jetzt 13,7 Mio. auf 20,3 Mio. im Jahr 2030 zu und wächst
dann auf 20,6 Mio. im Jahr 2050. Auswirkungen der Demographie auf die sozialen Sicherungssysteme 7. Die beschriebenen tief
greifenden Veränderungen im Bevölkerungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
haben zur Folge, dass die demographischen Voraussetzungen, unter denen die
solidarischen Sicherungssysteme konzipiert, eingeführt und über viele Jahre
hinweg höchst erfolgreich praktiziert wurden, in den vor uns liegenden
Jahrzehnten immer weniger gegeben sind. Dies muss Auswirkungen auf die
Ausgestaltung und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme haben. In einer abnehmenden und
alternden Bevölkerung steigen die Aufwendungen für Gesundheit, Pflege und
Alter zwangsläufig stark an und mit ihnen die Beiträge. Die Beitragssätze der
vier Sozialversicherungssysteme werden ohne Reformen von derzeit 42 Prozent
bis zum Jahr 2030 auf 54 Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 61 Prozent der
Bruttolöhne und -gehälter steigen müssen. Überproportional wachsende
Gesamtausgaben steigern den Druck auf die ohnehin bereits strapazierten
Versicherungssysteme und lassen die Beitrags- und Steuersätze weiter steigen,
wenn nicht durch geeignete Maßnahmen gegengesteuert wird. Zugleich sinkt ab
etwa 2010 die Zahl der Erwerbstätigen und Beitragszahler, wodurch die
Finanzierungsprobleme weiter verschärft werden.
Ausgleich des Bevölkerungsrückgangs durch Zuwanderung? 8. In den zurückliegenden
Jahrzehnten wurde der Rückgang der ansässigen Bevölkerung durch Zuwanderung
weitgehend ausgeglichen und damit überdeckt. Wollte man aber die zu
erwartende demographische Entwicklung - und hier insbesondere den
Alterungsprozess - durch Zuwanderung kompensieren, würde dies die Grenzen der
Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland rasch übersteigen. Soll die Gesamtbevölkerungszahl
stabil gehalten werden, müsste eine Nettozuwanderung in Höhe von etwa 324.000
Personen pro Jahr erfolgen. Soll der Altersquotient stabil gehalten werden,
wäre sogar eine jahresdurchschnittliche Nettozuwanderung von 1,8 Mio. Menschen
erforderlich. Hinzu kommt, dass Zuwanderung
nur dann einen Beitrag zur Lösung der demographiebedingten Probleme leisten
kann, wenn sie in den nationalen Arbeitsmarkt stattfindet. Genau dies ist
gegenwärtig nicht der Fall: Die Zuwanderung findet gegenwärtig im Ergebnis
weit überwiegend in die sozialen Sicherungssysteme statt. Obwohl die Zahl der
Ausländer in Deutschland stark gestiegen ist, ist keine Zunahme der Zahl an
Ausländern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, festzustellen. Schließlich dürfen die
erheblichen Kosten der Integration nicht außer Acht gelassen werden. Diese
sind nicht nur nach der Zahl der Nettozuwanderer, sondern nach der weit
höheren Gesamtzahl der Zuwanderer zu bemessen. Sie umfassen bei erfolgreicher
Integration nicht nur reine Verwaltungsaufwendungen, sondern - individuell
unterschiedlich eine Vielzahl weiterer Integrations- und anderer sozialer
Maßnahmen. Deshalb kann Zuwanderung in
einer realistischen Größenordnung allenfalls einen Beitrag zur Abmilderung der
Folgen der demographischen Asymmetrie leisten; sie ist aber kein geeignetes
Instrument, zurückgehende Geburtenraten auch nur annähernd dauerhaft
auszugleichen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass Zuwanderer erfahrungsgemäß
ihre Geburtenraten in der Generationenfolge den Aufnahmegesellschaften
anpassen. Ausgleich des Bevölkerungsrückgangs durch Bevölkerungspolitik? 9. Die CDU ist der Auffassung,
dass Maßnahmen der Bevölkerungspolitik nur mittelfristig und in begrenztem
Umfang dazu beitragen können, die demographische Stabilität wieder
herzustellen. Trotzdem sollte diese Möglichkeit bei allen politischen
Entscheidungen mehr als bisher in Betracht gezogen werden. Hierzu stehen vor
allem die Instrumente einer aktiven Familienpolitik zur Verfügung, um Anreize
für eine Erhöhung der Geburtenrate in Deutschland zu setzen. Die Politik kann
und muss sicherstellen, dass die Entscheidung für ein oder mehrere Kinder
nicht zu erheblichen materiellen Benachteiligungen gegenüber Paaren ohne
Kinder führt. In diesem Zusammenhang vertritt
die CDU die Auffassung, dass die Förderung von Ehe und Familie durch den
Staat noch stärker auf eine Förderung von Familien mit minderjährigen Kindern
oder mit Kindern in Ausbildung abzielen muss. Der dringend notwendige Abbau
der strukturellen Benachteiligung von Familien im Steuer- und Sozialsystem
und die damit verstärkte Anerkennung von Erziehungsleistung müssen ergänzt
werden durch Maßnahmen, durch die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
deutlich erleichtert wird. Es hat sich gezeigt, dass oft diejenigen
Industriestaaten, die die großzügigsten Angebote zur Betreuung von Kindern
geschaffen haben, die relativ höchsten Geburtenraten aufweisen. Anzustreben
sind verbesserte ganz- und halbtägige Betreuungsangebote, verlässliche
Schulzeiten, flexible Arbeitszeiten so8 wie ausreichende Möglichkeiten der
Kinderbetreuung auch am Arbeitsplatz. Gerade in den Neuen Ländern muss das
hier erreichte Niveau erhalten bleiben. Derartige familienpolitische
Fortschritte werden aber erst langfristig zu positiven Auswirkungen führen.
Selbst bei einer - eher nicht anzunehmenden - Steigerung der Geburtenrate auf
2.100 Lebendgeborene je 1.000 Frauen (die rechnerisch zur Erhaltung der
Stabilität der Gesamtbevölkerung notwendig wäre) würde die Bevölkerung in Deutschland
zunächst weiter abnehmen, weil die Zahl der in das geburtsfähige Alter
nachwachsenden Frauen geringer ist als in den Vorgängergenerationen. Bessere Ausschöpfung des Potentials an Erwerbspersonen 10. Die CDU sieht weder in einer
nennenswerten Ausweitung der Zuwanderung nach Deutschland noch in Versuchen,
direkte bevölkerungspolitische Maßnahmen einzuleiten, ausreichende
Instrumente, die Folgen der demographischen Asymmetrie in den nächsten drei
Jahrzehnten auszugleichen. Arbeitsmarkt- und Gesellschaftspolitik
müssen aber und können auch erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit das
künftig vorhandene Potential an Erwerbspersonen besser eingesetzt werden
kann. Dazu gehört, dass die Erwerbsphase früher einsetzt und insgesamt länger
andauert. Dies kann durch eine Verkürzung überlanger Erstausbildungszeiten
sowie durch einen gegenüber heute späteren Eintritt in den Ruhestand erreicht
werden. Voraussetzung dafür sind eine verstärkte altersadäquate Ausgestaltung
der Arbeitswelt, ein mehrphasiges lebens- und berufsbegleitendes
Weiterbildungsangebot, eine veränderte betriebliche Personalpolitik sowie die
Beseitigung aller Anreize zur Frühverrentung. Darüber hinaus müssen mehr
Möglichkeiten genutzt werden, die Frauenerwerbsquote auszuweiten, so dass für
den Arbeitsmarkt zusätzliche Arbeitskräfte gewonnen werden. Auch dieses Ziel
wird nur zufrieden stellend erreicht werden können, wenn ausreichend
praktikable und finanziell attraktive Bedingungen für die Vereinbarkeit von
Familien- und Erwerbsarbeit zur Verfügung stehen. Wirtschaftliches Wachstum als Grundvoraussetzung 11. Die CDU hat ihren
Berechnungen eher vorsichtige Annahmen zugrunde gelegt. So wurde z.B. das
reale Produktivitätswachstum mit jährlich 1,25 Prozent angenommen. Die CDU weist gleichwohl auf den
zentralen Zusammenhang hin, der zwischen der wirtschaftlichen Leistungskraft
Deutschlands einerseits und der Notwendigkeit von Reformen der sozialen
Sicherungssysteme andererseits besteht. Angesichts der verschärften
demographischen Rahmenbedingungen ist es von höchster Bedeutung, dass
Deutschland wieder zu einem starken wirtschaftlichen Wachstum zurückfindet.
Die dramatischen Konsequenzen einer sinkenden Bevölkerungszahl können über
eine Zunahme an Produktivität von Arbeit und von Kapital durch mehr
Innovation wenigstens abgemildert werden. Ein halber Prozentpunkt
zusätzliches Produktivitätswachstum pro Jahr würde die Sozialsysteme im Jahr
2030 um 4,2 Beitragssatzpunkte entlasten. Ein vergleichbarer Zusammenhang
besteht zwischen Sozialkosten und Beschäftigung: Eine Halbierung der
Arbeitslosigkeit auf eine Quote von 5,0 zwischen 2010 und 2050 hätte einen
kumulierten Entlastungseffekt von 4,8 Beitragssatzpunkten im Jahr 2030. Dies macht einschneidende Strukturreformen
der Sozialsysteme (zur Senkung der Lohnnebenkosten) keineswegs weniger
erforderlich, aber in ihren Auswirkungen wären diese leichter zu bewältigen.
Eine Fortsetzung der unter der amtierenden Bundesregierung eingetretenen
katastrophalen Wachstums- und Beschäftigungsschwäche setzt die Sozialsysteme
hingegen noch zusätzlich unter Druck und macht die nötigen Reformen für alle
Beteiligten noch schwerer erträglich. Demographiefestigkeit der Sozialsysteme erhöhen 12. Eines der wesentlichen Probleme
der heute bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungssysteme ist ihre
Ausgestaltung als reine Umlageverfahren, in denen alle Einnahmen sofort zur
Deckung der Leistungsausgaben verwandt und keinerlei Rücklagen gebildet
werden. Mit Ausnahme der nicht spezifisch demographieanfälligen
Arbeitslosenversicherung sind alle anderen Sozialversicherungszweige daher
auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragszahlern und
Leistungsempfängern angewiesen, das mit abnehmender und alternder Bevölkerung
nicht mehr gegeben und auf absehbare Zeit auch nicht wieder herzustellen ist. Alternativ zur Umlage bietet
sich bei der Alterssicherung, in der Pflegeversicherung und in der
Krankenversicherung die Einführung bzw. Stärkung kapitalgedeckter Elemente
an, die die im Lebensverlauf absehbaren Risiken des Versicherten vorwegnehmen
und Beiträge wie Leistungsansprüche besser kalkulierbar halten. Die
Einführung einzelner kapitalgedeckter Elemente und erst recht der Umstieg in
ein kapitalgedecktes System ist schwierig und kurzfristig unmöglich. Über
einen längeren Zeitraum verteilt, sind kapitalgedeckte Elemente aber durchaus
zu implementieren, wenn begleitende Vorkehrungen für den sozialen Ausgleich
getroffen werden. Leitgedanke der CDU vor diesem Hintergrund ist es, durch Reformen,
die von einer differenzierten Weiterentwicklung bis hin zu qualitativen
Systemveränderungen reichen, den deutschen Sozialstaat langfristig so
demographiefest wie möglich zu machen. II. Reform der Krankenversicherung 13. Die gesetzliche Krankenversicherung
stellt materiell eine qualitativ hochwertige und humane medizinische
Versorgung zur Verfügung, die allen Versicherten zugute kommt. Aus Sicht der
CDU muss auch künftig der Grundsatz Geltung haben: Was medizinisch notwendig
ist, muss im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle
Versicherten - unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand
oder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - erbracht werden. 14. Angesichts der
demographischen Entwicklung und auch angesichts des medizinischen und
medizintechnischen Fortschritts können die im Rahmen des
Gesundheitskompromisses 2003 eingeleiteten Maßnahmen nur für kurze Zeit
sicherstellen, dass der Problemdruck im System der gesetzlichen
Krankenversicherung vorläufig beherrschbar bleibt. Die CDU ist der
Auffassung, dass nur ein Bündel unterschiedlicher, weit über den
Gesundheitskompromiss 2003 hinaus greifender, in ihren Wirkungen aber
sorgfältig aufeinander abgestimmter Maßnahmen zum Erfolg führen kann.
Insbesondere die Anlage eines nachfolgend detailliert beschriebenen
Kapitalstocks, wie ihn die CDU vorschlägt, wird nur im Verlauf einer längeren
Ansparphase zu verwirklichen sein. 15. Die CDU begrüßt, dass einige
von ihr erwogene Reformmaßnahmen bereits im Gesundheitskompromiss 2003 berücksichtigt
wurden. Die beitragssatzsenkende Wirkung dieser Maßnahmen wurde bei den
Berechnungen berücksichtigt. Diese Vorhaben stellen erste Schritte in die
richtige Richtung dar; weitere tief greifende Reformen müssen folgen. Folgen einer Entwicklung ohne Reformen 16. Im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung werden in den kommenden Jahren die Ausgaben für
Gesundheit dramatisch ansteigen, wenn keine Reformen eingeleitet werden. Dies
wird auf der Ausgabenseite vor allem durch die zunehmende Alterung der
Gesellschaft und durch den medizinisch-technologischen Fortschritt
verursacht, aber auch durch fehlenden Wettbewerb unter den
Leistungserbringern und mangelnde Transparenz. Auf der Finanzierungsseite
bereiten insbesondere die Veränderungen der Versichertenstruktur Probleme.
Der Anteil der Rentenempfänger steigt dauerhaft. Überdies führen die stark
verkürzten, unstetiger gewordenen Beschäftigungsbiographien sowie die hohe
Arbeitslosigkeit zu neuen Herausforderungen. Die Auswirkungen der
demographischen Belastung werden vor allem ab dem Jahr 2010 deutlich
erkennbar. Ohne eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
würden die Beiträge von derzeit über 14 Prozent durch die jetzige Reform nur
kurzfristig abgesenkt, dann aber auf 20 Prozent im Jahr 2030 sowie auf
deutlich über 20 Prozent in den Folgejahren ansteigen. Zielstellungen für eine Reform des Gesundheitswesens 17. Aus Sicht der CDU sollte
eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung von folgenden grundsätzlichen
Zielstellungen ausgehen:
Versichertenkreis 18. Die CDU tritt dafür ein,
dass zunächst die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung
weiterhin alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten versichert, deren
monatliches Bruttoeinkommen die jeweils geltende Versicherungspflichtgrenze
nicht überschreitet. Darüber hinaus versichert sind die Kinder und Ehegatten
der Versicherten, sofern sie ohne Einkommen sind. Sozialhilfeempfänger müssen
wie gesetzlich Versicherte behandelt werden. 19. Die negativen Folgen des
demographischen Wandels für die gesetzliche Krankenversicherung können nicht
durch eine Ausweitung des Versichertenkreises um weitere Personengruppen -
wie etwa in den Modellen der so genannten „Bürgerversicherung“ - aufgefangen
werden. Eine solche Steigerung des Beitragsaufkommens durch eine Einbeziehung
aller Bürger würde die gesetzliche Krankenversicherung nur um 0,1
Beitragssatzpunkte im Jahr 2010 entlasten. Der Effekt im Jahr 2030 wäre
ähnlich niedrig. Dieser Entlastung stünden aber unmittelbare, erhebliche
Ausgabensteigerungen in den öffentlichen Haushalten gegenüber. Allein das
Land Nordrhein- Westfalen hat für die Überführung seiner Beamten in eine
„Bürgerversicherung“ dauerhafte Zusatzkosten in Höhe von mindestens 50
Millionen Euro errechnet, die künftig zusätzlich vom Steuerzahler zu tragen
wären. Durch eine solche Versicherung
würde das Problem steigender Lohnnebenkosten nicht gelöst, sondern im
Ergebnis noch vergrößert, weil die demographische Asymmetrie nicht mehr nur
für den Teil der gesetzlich versicherten Bevölkerung zum Tragen käme, sondern
auch für den Teil, der privat versichert ist, und obendrein die Bindung der
Beitragseinnahmen an Löhne und Gehälter weiter bestehen bliebe. Die Einbeziehung von Beamten und
Selbständigen hätte rechtlich höchst problematische Auswirkungen auf die
Vertragsfreiheit und die Betätigungsfreiheit der privaten
Krankenversicherung. Auch müssten die Altersrückstellungen der privaten
Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung abgelöst
werden. Die CDU lehnt eine
„Bürgerversicherung“ ab, die alle Bürger in eine gesetzliche Pflichtversicherung,
sei es mit einkommensabhängigen Beiträgen oder Prämien, zwingt. Beitragsbemessungsgrundlage 20. Um den Faktor Arbeit besser
entlasten zu können, wird die CDU zur Bemessung des Beitrages zur gesetzlichen
Krankenversicherung alle Einkünfte der Versicherten bis zur
Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Damit wird ein erster Schritt zur
Entkoppelung der Sozialversicherungsbeiträge von der abhängigen Beschäftigung
geleistet. Zur Ermittlung der individuellen Versicherungspflicht soll
allerdings nur das Erwerbseinkommen, nicht aber andere Einkunftsarten
herangezogen werden. 21. Kinder sind in der
gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Um zu einem
sozial gerechteren Umlageverfahren zu kommen, wird bei der Bemessung der
Beitragshöhe von mitversicherten Ehegatten ein Ehegattensplitting angewendet.
Dies führt zu dem Effekt, dass hohe Einkommen oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze künftig mindestens teilweise der Beitragspflicht unterworfen
werden. Das Ehegattensplitting soll
nicht angewendet werden, wenn Zeiten der Kindererziehung oder die derzeitige
Pflege von Angehörigen nachgewiesen werden können. Prämiengestaltung: Beiträge und Arbeitskosten entkoppeln 22. Die CDU hat sich zum Ziel
gesetzt, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie
Lohnnebenkosten sind, teilweise von den Arbeitskosten zu entkoppeln und auf
diese Weise diese dauerhaft zu begrenzen. Dazu ist es erforderlich, die
paritätische Finanzierung teilweise aufzugeben. Um den Arbeitgebern eine
langfristig stabile Kalkulation der Arbeitskosten zu ermöglichen und die
Lohnnebenkosten dauerhaft begrenzt zu halten, soll der Arbeitgeberanteil zur
Finanzierung der Gesundheitskosten abgesenkt und bei 6,5 Prozent festgeschrieben
werden. Von dem dauerhaft gedeckelten
Arbeitgeberanteil sollen 5,4 Prozent steuerfrei dem Arbeitslohn des
Versicherten zugeschlagen werden. Die verbleibenden 1,1 Prozent sollen vom
Arbeitgeber zur Finanzierung der Absicherung des Krankengeldes im Rahmen
einer Versicherungspflicht verwandt werden. 23. Es ist Sache des
Versicherten, aus den unterschiedlichen Angeboten der gesetzlichen
Krankenkassen das für ihn jeweils günstigste Leistungsangebot auszuwählen und
durch Beiträge zu finanzieren. Durch diese Regelung wird der
Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die Krankenkassen
müssen wesentlich stärker als bisher wettbewerbsorientiert arbeiten und den
Wünschen der Versicherten entsprechende unterschiedliche Tarife anbieten.
Zugleich wird der Versicherte wesentlich stärker motiviert, das für ihn
günstigste Versicherungsangebot zu finden und zu nutzen. Leistungsumfang: mehr Entscheidungsfreiräume für die Versicherten 24. Der Versicherte muss mehr
Entscheidungsfreiheit über seinen Krankenversicherungsschutz erhalten. Jeder
Versicherte soll selbst darüber entscheiden können, ob er einen
Standard-Krankenversicherungsschutz erhalten, ob er gegen einen höheren
Beitrag zusätzliche Leistungen finanzieren oder ob er durch eine höhere
Selbstbeteiligung seinen Krankenkassenbeitrag reduzieren will. Auch in den vertraglichen
Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern müssen starre
Strukturen aufgelockert werden, damit der Wettbewerb um Qualität und
Wirtschaftlichkeit eine größere Chance erhält. Nur wenn verschiedene
Versorgungsangebote und Behandlungsmethoden miteinander konkurrieren, können
sich die Patienten für die aus ihrer Sicht beste Versorgung entscheiden. Mehr
Wettbewerb führt zu einer besseren medizinischen Versorgung und zu einem
sparsameren Umgang mit den Beiträgen der Versicherten. 25. Die CDU strebt an, über den
Zahnersatz hinaus weitere, klar abgrenzbare Leistungsblöcke aus dem
allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
herauszulösen und einer Versicherungspflicht zuzuführen. In einem ersten
Schritt können folgende Leistungen einer Versicherungspflicht unterworfen werden:
Übergang zu einem Prämienmodell 26. Die CDU tritt dafür ein, das
heutige System der gesetzlichen Krankenversicherung in ein kapitalgedecktes,
einkommensunabhängiges und erheblich demographiefesteres System zu
überführen. Um den Umstieg zu einem
Prämienmodell sozialverträglich gestalten zu können und vor allem die älteren
Versicherten nicht zu überfordern, die kaum ausreichend Rücklagen für die
Altersrückstellung bilden können, wird ein Kapitalstock gebildet, der über
einen Zeitraum von etwa 10 Jahren hinweg aus den Beiträgen der Versicherten
aufgebaut wird. In einem solchen Prämienmodell
fallen je nach Eintrittsalter des Versicherten unterschiedlich hohe Prämien
an, die in der Höhe die jeweils im Lebensverlauf zu erwartenden - im Alter
ansteigenden - Ausgaben einkalkulieren müssen. Um zu vermeiden, dass ältere
Versichertenjahrgänge unzumutbar hohe Prämien zu leisten haben, wird im Jahr
des Umstiegs (frühestens 2013) der kollektive Kapitalstock aufgelöst und für
eine versicherungsmathematische Individualisierung der Altersrückstellungen
zu Gunsten über 45-jähriger Versicherter eingesetzt. Für diesen Zeitpunkt kann mit
einer versicherungsmathematisch berechneten lebenslangen Prämie zur
Krankenversicherung in Höhe von etwa 264 Euro monatlich für einen 20-jährigen
Versicherungsnehmer (Neubeitritt) kalkuliert werden, wenn der
Leistungskatalog wie vorgeschlagen angepasst worden ist. Auch ältere Versiche18
rungsnehmer würden ab 2013 versicherungsmathematisch berechnete Prämien
zahlen. Für die 45-Jährigen und Älteren würde die Prämie aus Mitteln der
Altersrückstellung dauerhaft gedeckelt. Es kann davon ausgegangen werden,
dass dadurch im Jahr 2013 auch für diese Versichertengruppe eine lebenslange
Prämie in Höhe von etwa 264 Euro monatlich kalkuliert werden kann. Der erforderliche soziale
Ausgleich für Bezieher kleiner Einkommen muss nach Auffassung der CDU aus
Steuermitteln finanziert werden. Die damit verbundenen Aufwendungen werden
auf jährlich etwa 27,3 Mrd. Euro veranschlagt. Diesem Aufwand stehen aber
eine deutliche Entlastung der Bezieher höherer Einkommen durch die Prämie
(gegenüber dem entsprechenden GKV-Beitrag) und insbesondere die deutlich höhere
Demographiefestigkeit des Systems als Vorzug gegenüber. Die CDU wird alles daran setzen,
den Kapitalstock so auszugestalten, dass die angesparten Mittel einem
zweckwidrigen staatlichen Zugriff zuverlässig und auf Dauer entzogen bleiben.
Dies könnte z.B. durch die Einrichtung eines Fonds bei der Bundesbank
sichergestellt werden. Mehr Transparenz 27. Zur Kostendämpfung im
Gesundheitswesen kann auch beitragen, die Transparenz der Kosten und die
Qualität von Gesundheitsleistungen deutlich zu erhöhen. Die CDU will über die
elektronische Gesundheitskarte hinaus auch die elektronische Patientenakte
einführen. Auch soll künftig im ambulanten Bereich für alle Versicherten das
Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt werden, um
auch auf Seiten der Versicherten das Kostenbewusstsein zu stärken. Mehr
Transparenz ist zugleich die beste Vorkehrung gegen den Missbrauch von
Versichertenkarten und gegen Abrechnungsmanipulationen. Prävention und Gesundheitsförderung 28. Die CDU ist der Auffassung,
dass der gesundheitlichen Prävention mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden
muss. Deutschland ist noch weit entfernt von einer gesellschaftlich fest
verankerten und auf breiter Front praktizierten „Kultur der Prävention“. Dies
gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die bewusst eingegangenen
Gesundheitsrisiken, die mit dem übermäßigen Genuss von Nikotin und Alkohol
sowie mit mangelnder Bewegung verbunden sind. Konsequente Prävention führt zu
einer spürbaren, allerdings nicht quantifizierbaren Dämpfung der Ausgabenentwicklung
im Gesundheitswesen. Die CDU strebt deshalb an, in
die Prämiengestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung auch Elemente der
Beitragsrückerstattung einzubinden. Regelmäßige Vorsorgemaßnahmen sollen
durch einen „Präventions-Bonus“ belohnt werden. Abbau von Sonderregelungen 29. Aus Gründen der sozialen
Gerechtigkeit und unbeschadet des Alimentationsprinzips müssen auch Beamte
und andere Beihilfeberechtigte - z.B. Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Bundespräsidenten
- an den Kosten ihrer Gesundheitsversorgung stärker beteiligt werden.
Strukturveränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
wirkungsgleich auf Beamte und andere Beihilfeberechtigte zu übertragen. So
müssen z.B. aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliederte
Leistungen auch von den oben genannten Gruppen eigenverantwortlich versichert
werden. Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen 30. Das Gesundheitswesen ist
einer der dynamischsten und zukunftsträchtigsten Dienstleistungssektoren in
Deutschland. Es kann jedoch kaum bestritten werden, dass in Deutschland
Gesundheitsleistungen weder so wirtschaftlich erbracht werden, wie dies
möglich wäre, noch so kostenbewusst in Anspruch genommen werden, wie dies
geboten wäre. Im deutschen Gesundheitssystem
ist der Wettbewerb auf Seiten der Anbieter wie auf Seiten der Kostenträger
sehr stark eingeschränkt. Vorrangig muss der Wettbewerb im gesamten System
deutlich verstärkt werden. Durch mehr Wettbewerb können die Qualität der
Versorgung gesteigert und zusätzliche Effizienzpotentiale erschlossen werden.
Dies gilt für die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen, aber auch für den
Wettbewerb der Kassen und Versicherungen untereinander, sowohl innerhalb der
gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wie
auch zwischen diesen beiden Systemen. Vor allem ist langfristig
sicherzustellen, dass die verschiedenen Anbieter von Versicherungsleistungen
zu fairen Wettbewerbsbedingungen arbeiten können. Die Effekte solcher struktureller
Maßnahmen sind zwar nicht exakt kalkulierbar, es kann aber kein begründeter
Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Dabei ist aus Sicht der CDU völlig
klar, dass in einer Sozialen Marktwirtschaft der Wettbewerb stets sozialen
Zielsetzungen verpflichtet bleiben muss. 31. Die CDU will durch
zielgerichtete Maßnahmen die Defizite bei der Versorgung der gesetzlich
Versicherten mit dem Ziel beseitigen, vorhandene Über-, Unter- und
Fehlversorgungen weitestgehend abzubauen. Dies kann am ehesten dadurch erreicht
werden, dass der Wettbewerb in allen Versorgungsbereichen durch eine
weitgehende Liberalisierung des Vertragssystems ausgeweitet wird. Besonders im ambulanten Bereich
ist eine flexiblere Vertragsgestaltung dringend zu empfehlen. Dabei sind auch
die künftige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ausgestaltung der
fachärztlichen Versorgung und die Verantwortlichkeit für den
Sicherstellungsauftrag nach zeitgemäßen Erfordernissen präzise zu definieren
und festzulegen. Die CDU strebt an, die Vergütung
grundsätzlich auf Leistungskomplexe und Fallpauschalen auszurichten und sie
überdies stärker an Qualitätsmerkmalen zu orientieren. Eine flexiblere
Vertragsgestaltung sollte auch im stationären Bereich erfolgen. Individuelle
Vertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern müssen künftig
möglich sein. Aus Gründen der Vereinheitlichung und der Stärkung
wettbewerblicher Elemente bevorzugt die CDU eine mittelfristig einheitliche
Finanzierung aller Sektoren über Leistungsvergütungen. Die CDU sieht in der
integrierten Versorgung ein wichtiges Instrument, um die
Schnittstellenprobleme zwischen der ambulanten sowie der stationären
Versorgung und der Rehabilitation effektiv in den Griff zu bekommen und
Fehlallokationen erheblicher Finanzressourcen zu verhindern. Die integrierte
Versorgung ist auf einzelvertraglicher Grundlage weiter zu fördern. 32. Die Marktmechanismen auf dem
Arzneimittelmarkt sind angesichts der dort anzutreffenden starken
Anbieterdominanz und des nur schwach ausgeprägten Wettbewerbs bei Herstellern
und Händlern dringend reformbedürftig. Nach der deutschen
Steuersystematik werden Güter des Grundbedarfs, wie Lebensmittel, Bücher und
Zeitschriften, nur mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt. Die tritt
dafür ein, auch das Grundbedarfsgut „Arzneimittel“ nur mit einem reduzierten
Mehrwertsteuersatz zu belasten und damit ein weiteres Einsparpotential im
Gesundheitswesen zu nutzen. Gleiches gilt für die zahntechnischen Leistungen
des Zahnersatzes. 33. Darüberhinaus sind Maßnahmen
zu ergreifen, um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenversicherungen
und Krankenkassen im Interesse der Versicherten zu verbessern. Die CDU wird umfassend prüfen,
wie nach einer Umstellung auf ein Prämienmodell der Risikostrukturausgleich
entsprechend den dann neuen Anforderungen ausgestaltet werden kann. Im Bereich der privaten
Krankenversicherung muss der Wettbewerb durch die Schaffung von
Wechselmöglichkeiten gestärkt werden, um es dem Bestandskunden zu
erleichtern, eine für ihn günstigere Versicherung zu wählen. III. Reform der Pflegeversicherung 34. In Deutschland leben derzeit
etwa 1,9 Millionen Menschen, die in unterschiedlichem Ausmaß dauerhaft auf
Pflege angewiesen sind. Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen
wird von Angehörigen betreut. Mit der Einführung der sozialen
Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die letzte große Lücke im System der
sozialen Sicherung geschlossen und der für Pflegebedürftige wie für
Angehörige unwürdige Zustand beendet, dass Pflegebedürftigkeit oft zur
Sozialhilfebedürftigkeit führte. 35. Zur Konzeption der
Pflegeversicherung zählt der Grundsatz, dass die häusliche Pflege Vorrang vor
der stationären Pflege haben muss. Ältere Menschen sollen so lange wie
möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dieser Grundsatz muss auch
künftig ebenso Bestand haben wie das Prinzip, dass Maßnahmen der Prävention
und Rehabilitation Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben müssen. 36. Durch die Pflegeversicherung
wurde der weitaus größte Teil der auf ambulante Pflege angewiesenen Menschen
von der Sozialhilfe unabhängig; auch in der stationären Pflege entlastet die
Pflegeversicherung die Sozialhilfe erheblich. Die CDU räumt diesem Ziel auch
künftig hohe Priorität ein. Die CDU lehnt strikt alle Überlegungen ab, die
auf eine Reform der Pflegeversicherung zu Lasten der Sozialhilfe abzielen. Künftige Entwicklung ohne Reformen 37. Die künftige Finanzierung
der gesetzlichen Pflegeversicherung ist gefährdet, weil der Anteil der
Leistungsbezieher an den Beitragszahlern erheblich steigt und außerdem die
ambulante Pflege in der Familie allein aus demographischen Gründen nicht mehr
im bisherigen Maße stattfinden kann. Die beschriebene Entwicklung
würde ohne Reformen zu erheblichen Beitragssteigerungen führen, selbst wenn
man davon ausgeht, dass wegen der höheren Lebenserwartung die
Pflegebedürftigkeit künftig in einem höheren Alter als heute eintreten wird.
Bei unverändertem Leistungskatalog würden die Beiträge zur gesetzlichen
Pflegeversicherung von heute 1,7 Beitragssatzpunkten auf 2,6
Beitragssatzpunkte im Jahr 2030 ansteigen. Sollte es zu einer regelmäßigen
Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung kommen, wären 2030
bereits 3,9 Beitragssatzpunkte und 2050 sogar 5,8 Beitragssatzpunkte aufzubringen.
Dies entspräche einer Steigerung gegenüber heute um das Dreieinhalbfache. Versicherungspflicht 38. Die Pflegeversicherung hat
sich grundsätzlich bewährt. Gerade in einer Gesellschaft, in der der Anteil
älterer Menschen immer größer wird und in der die Zahl der allein stehenden
Menschen zunimmt, muss für den Fall der Pflegebedürftigkeit solide Vorsorge
getroffen werden. Eine umfassende Pflicht zur Absicherung des Risikos der
Pflegebedürftigkeit ist auch in Zukunft unverzichtbar. Leistungsumfang 39. Die CDU ist davon überzeugt,
dass die gegenwärtig gewährten Leistungen der Pflegeversicherung, die die
Pflegekosten zu einem erheblichen Anteil abdecken ("Teilkasko"),
notwendig sind und nicht ohne schwere Nachteile für pflegebedürftige Menschen
und ihre Angehörigen zur Disposition gestellt werden können. Die
Pflegeversicherung wird angesichts der steigenden Alterung der Gesellschaft
und auch angesichts der Zunahme allein stehender älterer Menschen künftig
eine eher noch wichtigere Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit
Pflegedienstleistungen spielen. Die CDU lehnt es strikt ab, eine
Reform der Pflegeversicherung durch eine Absenkung des Leistungsniveaus zu
finanzieren. Sie ist vor allem in keiner Weise bereit, die Pflegestufe 1
künftig entfallen zu lassen. Leistungsminderungen in einer der Stufen der
Pflegeversicherung führen in vielen Fällen zu Mehrbelastungen in einer
anderen Leistungsgruppe der Pflegeversicherung, zu Mehrbelastungen in der
gesetzlichen Krankenversicherung oder zu Kostensteigerungen in der
Sozialhilfe. Die CDU befürwortet es
allerdings, dass der Zuschnitt der Pflegestufen unter Gesichtspunkten des
medizinisch Gebotenen und des pflegerisch Zweckmäßigen regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls überarbeitet wird. 40. Die Pflegeversicherung
gewährt gegenwärtig in den Pflegestufen 1 und 2 im Fall der stationären
Pflege deutlich höhere Zuschüsse als bei der häuslichen Pflege. Diese
Regelung kann dazu führen, dass Pflegebedürftige stationär versorgt werden,
obwohl eine häusliche Pflege möglich wäre. Ein solcher Effekt widerspricht
dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die CDU strebt daher an, die
Spreizung zwischen den Leistungen für ambulante und für stationäre Pflege
aufwandsneutral abzuflachen mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und
das Engagement der pflegenden Angehörigen besser zu würdigen. Die CDU wird die Einführung
eines Pflegebudgets prüfen, das im ambulanten, teilstationären oder
stationären Bereich eingesetzt werden kann. Darüber hinaus wird im
Zusammenhang mit der anstehenden Steuerreform gründlich geprüft werden, ob
und in welchem Umfang die steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher
Dienstleistungen auch auf den Pflegebereich ausgeweitet werden kann. 41. Die CDU beobachtet mit Sorge
den Missstand, dass der Grundsatz „Prävention und Rehabilitation haben
Vorrang vor Pflege“ bisher nur sehr unzureichend verwirklicht worden ist. In
zahlreichen Fällen könnte Pflegebedürftigkeit vermieden werden, wenn
rechtzeitig gezielte Maßnahmen der Prävention und geriatrischen
Rehabilitation ergriffen würden, die dem älteren Menschen die Fähigkeit
erhalten oder zurückgeben, sein Leben weitgehend ohne fremde Hilfe zu führen.
Die CDU wird prüfen, durch welche Maßnahmen die Organisation von Prävention
und geriatrischer Rehabilitation im Rahmen der integrierten Versorgung
verbessert werden kann. Dynamisierung der Leistungen 42. Der Leistungskatalog der
gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit 1995 nicht mehr der allgemeinen und
der pflegespezifischen Kostenentwicklung angepasst worden. Dies hat zur
Folge, dass bei Fortführung konstanter Pflegepauschalen der Wert der
Pflegeleistungen bis zum Jahr 2050 auf die Hälfte des heutigen Niveaus
schrumpft, wenn eine über die allgemeine Inflationsrate hinaus gehende spezifische
Kostensteigerung für Pflegeleistungen von 1,5 Prozent im Jahr angenommen
wird. Auch wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nie als voll
kostendeckend konzipiert waren, so betrachtet die CDU eine solche
Leistungsminderung auf die Hälfte als nicht hinnehmbar. Der Abstand zwischen
den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten darf
nicht kontinuierlich größer werden und zu Mehrbelastungen der Versicherten,
ihrer Angehörigen und der Sozialhilfe führen. Die CDU strebt deshalb an, im
Rahmen der anstehenden Reform der Pflegeversicherung ein real konstantes
Niveau der Pflegeleistungen sicherzustellen und einen steigenden
Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der
Sozialhilfe zu verhindern. Versicherungsform: Überführung in kapitalgedecktes System 43. Die CDU vertritt die
Auffassung, dass die durch die Bevölkerungsentwicklung entstehenden
Belastungen der Sozialsysteme nur dadurch aufgefangen werden können, dass -
wo immer dies möglich und sinnvoll ist - das Umlageverfahren durch ein
wesentlich demographiefesteres kapitalgedecktes Verfahren ersetzt wird. Die CDU hat sich daher zum Ziel
gesetzt, die Pflegeversicherung aus dem gegenwärtigen Umlageverfahren in ein
kapitalgedecktes Prämienmodell zu überführen. Auch künftig soll die
Pflegeversicherung eine eigenständige, unabhängige Säule der
Sozialversicherung bleiben. Unter den vier Säulen der sozialen
Sicherungssysteme gelingt in der Pflegeversicherung eine Überführung in ein
kapitalgedecktes System am leichtesten, da hier angesichts relativ geringer
Finanzvolumina die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung am ehesten
beherrschbar sind. 44. Um dieses Ziel zu erreichen,
ist eine Überführungsphase erforderlich, während der ein aus erhöhten Beiträgen
erzielter Einnahmeüberschuss für den Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks
verwendet wird. Für die Überführungsphase kann ein bis etwa zum Jahr 2030
konstanter einkommensabhängiger Beitragssatz kalkuliert werden. Dieser
beträgt unter Beibehaltung der Familienmitversicherung sowie bei vollem und
überdies dynamisiertem Leistungskatalog 3,2 Beitragssatzpunkte, sofern nicht
andere Finanzierungsquellen herangezogen werden. Eine sofortige Überführung der
Pflegeversicherung in ein kapitalgedecktes Prämienmodell lehnt die CDU ab. In
diesem Falle würden die mittleren und älteren Jahrgänge unvertretbar hohe,
gleichwohl versicherungsmathematisch gerechtfertigte Beitragsprämien zahlen
müssen, da diese Jahrgänge nicht mehr eine hinreichend lange Beitragszeit erwarten
lassen, welche die notwendigen Altersrückstellungen zu bilden erlaubt. Die CDU wird alles daran setzen,
den kollektiven Kapitalstock so auszugestalten, dass die angesparten Mittel
einem zweckwidrigen staatlichen Zugriff zuverlässig und dauerhaft entzogen
bleiben. Dies könnte z.B. durch die Einrichtung eines Fonds bei der
Bundesbank sichergestellt werden. Etwa im Jahr 2030 kann der
kollektive Kapitalstock auf jeden Fall aufgelöst und für eine
versicherungsmathematische Individualisierung der Altersrückstellungen zu
Gunsten älterer Versicherter eingesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann mit
einer lebenslangen Prämie zur Pflegeversicherung in Höhe von 52 Euro pro
Monat für einen 20-jährigen Versicherungsnehmer (Neubeitritt) kalkuliert
werden. Ältere Versicherungsnehmer
zahlen ab 2030 versicherungsmathematisch berechnete höhere Prämien. Für die
45-Jährigen und Älteren wird die Prämie aus Mitteln der Altersrückstellung
dauerhaft gedeckelt, um Versicherungsnehmer mit kleinen Einkommen nicht zu
überfordern. Die CDU geht davon aus, dass dadurch im Jahr 2030 ein Beitrag in
Höhe von maximal 66 Euro pro Monat kalkuliert werden kann. Damit läge - für
den durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer von 45 Jahren und älter - die
Beitragshöhe ab 2030 um die Hälfte niedriger als bei einer Beibehaltung des
derzeitigen Systems, wenn dieses dynamisiert würde. Die CDU wird prüfen, ob und wann
ein Umstieg bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Dabei wird sie
darauf achten, dass die Prämien für ältere Versicherte ausreichend gedeckelt
werden, um sie nicht über ein zumutbares Niveau steigen zu lassen. 45. Durch gesetzliche Regelung
muss für die Zeit nach 2030 sichergestellt werden:
Finanzierung 46. Anlalog zur
Krankenversicherung sollen zur Bemessung des Beitrages zur gesetzlichen
Pflegeversicherung alle Einkünfte des Versicherten bis zur
Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden. Bei der Bemessung der Beitragshöhe
von mitversicherten Ehegatten ist ein Ehegattensplitting anzuwenden. Das
Ehegattensplitting soll nicht angewendet werden, wenn Zeiten der
Kindererziehung oder die derzeitige Pflege von Angehörigen nachgewiesen
werden. Die CDU hält an der paritätischen
Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung durch Arbeitnehmer und
Arbeitgeber grundsätzlich fest. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei
Einführung der Pflegeversicherung 1995 die Arbeitgeber durch die Streichung
eines Feiertages (mit Ausnahme der Arbeitgeber im Freistaat Sachsen) bereits
entlastet wurden. Angesichts der in Relation zu den anderen
Sozialversicherungen geringen Beitragshöhe erscheint eine Festschreibung des
Arbeitgeberanteils nicht erforderlich, zumal Beitragssprünge nicht zu erwarten
sind. Gleichwohl sieht die CDU das
Problem, dass zumindest in der Überführungsphase deutlich höhere Kosten als
gegenwärtig zur Abdeckung des Pflegerisikos anfallen, die sich insbesondere
auf die Lohnnebenkosten negativ auswirken. Die CDU strebt deshalb an, dass
durch den Verzicht auf einen bezahlten Urlaubstag oder einen regelmäßig auf
einen Arbeitstag fallenden Feiertag oder eine Verlängerung der
Jahresarbeitszeit ein Beitrag zur Minderung der Arbeitskosten geleistet wird. Wenn in der Überführungsphase
von einem Beitragssatz in Höhe von 3,2 Prozent ausgegangen und der Wert eines
wegfallenden Urlaubstages oder Feiertages mit 0,5 Beitragssatzpunkten
angesetzt wird, so ergibt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (außerhalb
des Freistaates Sachsen) ein Beitrag von jeweils insgesamt 1,6 Prozent zur
Pflegeversicherung; der Arbeitgeberanteil beträgt aber durch den Wegfall des
Urlaubstages oder Feiertages monetär nur 1,1 Prozent. 47. Die CDU tritt dafür ein, den
notwendigen sozialen Ausgleich aus Steuermitteln zu finanzieren. Die damit
verbundenen Aufwendungen werden auf jährlich etwa 9 Mrd. Euro veranschlagt. 48. Das Bundesverfassungsgericht
hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn
Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen
und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur
Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems
leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder
ohne Kinder belastet werden. Die CDU hat sich an anderer
Stelle dieses Programm dafür ausgesprochen, in der Pflegeversicherung Kinder
sowie Ehepartner, die sich die Erziehung von Kindern oder die Pflege naher
Angehöriger zur Aufgabe machen, beitragsfrei mitzuversichern. Damit erbringt
die Versichertengemeinschaft bereits einen beachtenswerten, aber nicht
ausreichenden Beitrag im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Die CDU ist allerdings der
Auffassung, dass eine Berücksichtigung der Erziehungsleistung von Eltern
nicht alleinige Aufgabe eines oder mehrerer Zweige der Sozialversicherung
sein kann. Hier ist auch die Gesellschaft insgesamt in die Pflicht zu nehmen.
Aus allgemeinen Steuermitteln soll eine Beitragsbegünstigung in Höhe von 10
Euro pro Kind und Monat für den genannten Personenkreis gewährt werden,
sofern Beitragspflicht besteht. Auch auf diese Weise würde dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Die CDU lehnt es aber strikt ab,
einen Beitragszuschlag zu erheben für Versicherungsnehmer, die - aus welchen
Gründen auch immer - keine Kinder erziehen oder die keine Angehörigen
pflegen. 49. Die angesammelten
Vermögensreserven der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen am Ende der Überführungsphase
auf die künftigen Versicherungsträger der Pflegeversicherung übertragen
werden. Diese übernehmen im Gegenzug die Pflicht, Leistungen an den
Pflegebestand zu erbringen und die Absicherung der so genannten „pflegenahen
Jahrgänge“ sicherzustellen. Generationengerechtigkeit 50. Da die Pflegeversicherung
erst 1995 eingeführt wurde, profitieren noch für einen längeren Zeitraum
Pflegebedürftige von dieser Versicherung, die selbst nur geringe Beiträge
geleistet haben. Umgekehrt sind junge Versicherungspflichtige wesentlich
stärker durch Beiträge belastet als ältere Arbeitnehmer oder Rentner, die
nicht ein volles Erwerbsleben hindurch zur Finanzierung der
Pflegeversicherung beigetragen haben. Die CDU schenkt dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit in der Pflegeversicherung
verstärkt Aufmerksamkeit. Dies könnte dadurch erfolgen, dass unter
Berücksichtigung sozialer Kriterien und der Zahl der Kinder der Beitrag der
Rentner zur Pflegeversicherung bis zu einem noch festzulegenden Höchstsatz maßvoll
heraufgesetzt wird. Der erhöhte Beitrag soll sich an der Dauer der Zeit
orientieren, in der der Rentner keine Beiträge zur Pflegeversicherung
geleistet hat. In dem Maß, in dem Rentner erhöhte Beiträge zur
Pflegeversicherung leisten, kann die Beitragshöhe der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gesenkt und somit ein Beitrag zur
Generationengerechtigkeit erzielt werden. IV. Reform der
Alterssicherung 51. Im Sozialstaat müssen sich
die Menschen auf wirtschaftliche Sicherheit im Alter verlassen können. Die
jeweils ältere Generation hat die Grundlagen für Fortschritt und
Entfaltungsmöglichkeiten der Jüngeren gelegt. Ihre Teilhabe am
wirtschaftlichen Erfolg der Nachfolge-Generation sicherzustellen, ist ein
Gebot der gesellschaftlichen Solidarität. Die gesetzliche
Rentenversicherung steht heute vor erheblichen Herausforderungen. Zunehmend
weniger Beitragszahler (hervorgerufen durch eine über Jahrzehnte andauernde
niedrige Geburtenrate) bei ständig steigender Rentenbezugsdauer (verursacht
durch einen Trend zur Frühverrentung und eine erfreulich steigende
Lebenserwartung) machen es erforderlich, den Generationenvertrag der Zukunft
auf eine neue Grundlage zu stellen. Künftige Entwicklung der Rentenversicherung ohne Reform 52. Als Folge insbesondere der
demographischen Entwicklung wird die Rentenversicherung in ihrer
gegenwärtigen Form in Zukunft entweder außerordentlich hohe Beitragssätze
erheben müssen oder in nicht wenigen Fällen nur noch ein Rentenniveau
sicherstellen können, das dem Niveau der Sozialhilfe entspricht oder dieses
sogar unterschreitet. Selbst bei einer maßvollen Erhöhung der Beitragssätze
wird in absehbarer Zeit ohne die Durchführung geeigneter Reformmaßnahmen das
Rentenniveau derart absinken, dass die Alterseinkommen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung den Lebensstandard der Rentner nicht mehr hinreichend
werden sichern können. Überdies wird die gesetzliche Rentenversicherung in
eine erhebliche Legitimationskrise geraten, wenn sie Beiträge erhebt, die nur
noch zu Leistungen führen, die in einem anderen Sicherungssystem beitragsfrei
bezogen werden können. Grundlegende Ziele einer Reform der Alterssicherung 53. Die CDU vertritt die
Auffassung, dass eine wirksame Reform der Alterssicherung in Deutschland nur
aus einer möglichst langfristigen Perspektive heraus gelingen kann. Eine
Reform der Alterssicherung muss jüngeren Menschen eine ausreichend sichere
Lebensplanung ermöglichen und älteren Menschen ein hohes Maß an
Verlässlichkeit bieten. Kurzfristiger gesetzgeberischer Aktionismus und
willkürliche Eingriffe in die Rentenformel nach jeweiliger Lage der
öffentlichen Haushalte stellen solche Verlässlichkeit und Planungssicherheit
in Frage und untergraben das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme. 54. Eine Reform der Systeme der Alterssicherung
muss nach Auffassung der CDU die folgenden grundlegenden Ziele verfolgen:
Bestehendes System erhalten und anpassen 55. Die zentralen Elemente der
einkommensbezogenen, paritätisch im solidarischen Umlageverfahren
finanzierten Alterssicherung haben sich grundsätzlich bewährt. Sie sollen
auch in Zukunft nicht aufgegeben werden. Im internationalen Vergleich zeigt
sich jedoch, dass die umlagefinanzierten Bestandteile der Alterseinkommen in
Deutschland wesentlich höher sind als in vergleichbaren
Alterssicherungssystemen anderer Länder. Dies ist der entscheidende Grund
dafür, dass das gegenwärtige System der Alterssicherung in Deutschland seine
Leistungsfähigkeit in dem Maß verliert, in dem sich, verursacht durch die
veränderte Demographie und das veränderte Erwerbsverhalten, das Verhältnis
von Beitragszahlern und Leistungsempfängern zu Lasten der jungen Generation
verschlechtert. 56. Die CDU vertritt die
Überzeugung, dass eine sachgerechte Reform der Alterssicherung durch einen
Wechsel in ein völlig anderes System der sozialen Sicherung nicht geleistet
werden kann. Es gibt derzeit keinen finanziell vertretbaren Weg, das
bestehende System und die dort erworbenen, verfassungsrechtlich geschützten
Ansprüche auslaufen zu lassen und zugleich ein neues, gänzlich oder überwiegend
kapitalgedecktes System aufzubauen. 57. Die CDU strebt deshalb an,
das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich
beizubehalten, es allerdings anzupassen und durch mehrere neue Elemente zu
ergänzen. Vorrangiges Ziel muss es sein, die umlagefinanzierten
Alterseinkommen und die kapitalgedeckten Alterseinkommen aus betrieblicher
und privater Altersvorsorge in eine neue Balance zu bringen. Die
umlagefinanzierten Alterseinkommen werden - demographisch bedingt - künftig
absinken; die kapitalgedeckte Altersvorsorge wird einen höheren Stellenwert
erhalten müssen, um das ausgleichen zu können, was durch die
umlagefinanzierte Altersvorsorge nicht mehr im bisherigen Umfang geleistet
werden kann. 58. Eine Reform des Systems der
Alterssicherung muss mit einer Großen Steuerreform einhergehen, durch die
möglichst alle Ausnahmetatbestände des Steuerrechtes beseitigt und zugleich
der Eingangs- und der Spitzensteuersatz deutlich abgesenkt werden. Auf diese
Weise kann der Steuerzahler spürbar entlastet und ihm die Mög34 lichkeit
eröffnet werden, mehr für seine private Altersvorsorge zu leisten.
Gleichzeitig müssen Mittel des Staatshaushaltes freigesetzt werden, um die
Erziehungsleistung der Familien, die eine wesentliche Voraussetzung für den
Fortbestand des Systems der solidarischen Alterssicherung ist, im Rentenrecht
angemessen berücksichtigen zu können. Diese Anerkennung von
Erziehungsleistungen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen
werden, die aus allgemeinen Steuermitteln und nicht nur aus Beiträgen der
Versicherten zu finanzieren ist. Versichertenkreis und Beitragsbasis 59. In der gesetzlichen
Rentenversicherung sind auch künftig alle Arbeiter und Angestellten
einschließlich der als schutzbedürftig definierten Selbständigen verpflichtend
zu versichern. Die paritätische und einkommensbezogene Finanzierung der
Rentenversicherung soll bestehen bleiben. Eine Ausweitung des
Versichertenkreises auf Beamte und Freiberufler und weitere Selbständige
lehnt die CDU ab. Abgesehen davon, dass eine solche Maßnahme zu nicht
unerheblichen rechtlichen Umsetzungsproblemen führen würde und überdies
bestehende leistungsfähige Strukturen der Alterssicherung, z.B. für
Freiberufler, ohne Grund preisgeben würde, kann als sicher gelten, dass eine
Ausweitung des Versichertenkreises, insbesondere bei den öffentlichen
Arbeitgebern, zu nicht lösbaren finanziellen Problemen führt und überdies die
strukturellen Probleme der Alterssicherungssysteme nicht bewältigt. Angesichts der Zunahme so
genannter „unstetiger Erwerbsverläufe“, bei denen Zeiten der abhängigen
Beschäftigung und Zeiten der Selbständigkeit aufeinander folgen, wird die CDU
prüfen, ob eine Nachweispflicht über den Aufbau einer ausreichenden
Alterssicherung für den Fall der selbständigen Erwerbstätigkeit eingeführt
werden kann. 60. Eine Erweiterung der
Beitragsbasis durch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten neben Lohn und
Gehalt ist aus Sicht der CDU kein geeigneter Beitrag zur Reform der
Rentenversicherung. Eine solche Maßnahme würde durch steigende Einnahmen zwar
zu einer kurzfristigen Entlastung führen; aber den höheren Einzahlungen
stünden - anders als in Kranken- und Pflegeversicherung - bereits
mittelfristig gestiegene Leistungsansprüche zu Lasten des Systems gegenüber.
Überdies würde eine Erweiterung der Beitragsbasis die Möglichkeiten der
privaten Vorsorge für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze deutlich einschränken. Beitragszeiten ausweiten 61. Die Zeit der
Beitragsleistung in die gesetzliche Rentenversicherung muss gegenüber der
gegenwärtigen Praxis deutlich ausgeweitet werden. Nach Auffassung der CDU
sollte das Ziel angestrebt werden, die effektive Lebensarbeitszeit um bis zu
vier Jahre zu verlängern. Die CDU strebt an, den Zeitpunkt
des Rentenzugangs so festzulegen, dass in Zukunft die Lebensarbeitszeit - und
damit die Zeitdauer, in der Beiträge entrichtet werden - ebenso
berücksichtigt werden wie das Lebensalter. Als Richtnorm soll gelten: Wer 45
Versicherungsjahre nachweist und das 63. Lebensjahr vollendet hat oder bei
einer geringeren Zahl von Versicherungsjahren das 67. Lebensjahr vollendet
hat, kann abschlagsfrei Rente beziehen. Der Aufbau dieses Korridors -
zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr - soll schrittweise in den Jahren von
2011 bis 2023 erfolgen. Notwendig sind ferner Maßnahmen,
die zu einer Verkürzung überlanger Erstausbildungszeiten und damit zu einem
früheren Eintritt in das beitragspflichtige Erwerbsleben führen. Hier stehen
vor allem die Länder in der Pflicht. Vorrangiges Ziel muss es sein,
bereits mittelfristig den faktischen Renteneintritt der Mehrheit der
Versicherten dem gesetzlichen Renteneintrittsalter so weit wie möglich
anzunähern. Dabei sind vor allem auch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, alle
Anreize zur Frühverrentung umfassend zu beseitigen. Wer Rentenleistungen vor
Erreichen der Bedingungen für den abschlagsfreien Rentenzugang in Anspruch
nehmen will, soll dies nur unter Hinnahme versicherungsmathematisch korrekter
Abschläge tun können. Erleichterte Frühverrentung zur Verbes36 serung der
Arbeitslosenstatistik muss der Vergangenheit angehören. Umgekehrt muss eine
flexible, über den gesetzlichen Renteneintritt hinausgehende Arbeits- und
Beitragsleistung zu einer höheren individuellen Rentenleistung führen. Demographie und Leistungskraft der Beitragszahler berücksichtigen 62. Die CDU tritt dafür ein, in
die gesetzliche Rentenanpassungsformel einen erweiterten Demographiefaktor
aufzunehmen, der das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zur Anzahl der
Leistungsempfänger abbildet und auf diese Weise sicherstellt, dass eine
Rentenanpassung sowohl die veränderte Demographie wie auch die Leistungskraft
der aktiven Beitragszahler insgesamt berücksichtigt. Eine solche
Korrekturkomponente in der Rentenanpassungsformel hat zur Folge, dass mit
steigender Lebenserwartung und/oder bei rückläufiger Erwerbstätigenzahl der
Rentenanstieg langsamer verläuft. Basisrente 15 Prozent oberhalb der Sozialhilfe 63. Die Akzeptanz unseres
Rentensystems ist auf Dauer gefährdet, wenn Versicherte trotz sehr langer
Beitragszeiten lediglich Renten erhalten, die in der Höhe sehr nahe bei der
Grundsicherung aus der Sozialhilfe oder gar darunter liegen. Deshalb wird die
CDU prüfen, ob eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Basisrente, mit
etwa 15 Prozent über der Sozialhilfe für Versicherte, die sehr lange in das
System eingezahlt haben, in die gesetzliche Rentenversicherung integriert
werden kann. Dafür soll die soziale Grundsicherung wegfallen. Anerkennung von Erziehungsleistungen im Rentenrecht 64. Wer teilweise oder
vorübergehend ganz auf Erwerbsarbeit verzichtet, um Erziehungsarbeit leisten
zu können, dem fehlen bei Renteneintritt entsprechende Beitragszeiten in der
Alterssicherung. Wer Kinder erzieht, leistet aber
einen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohl und insbesondere zum
Generationenvertrag. Wer dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tut,
leistet diesen Beitrag nicht, profitiert aber gleichwohl von der
Generationen- Solidarität. Insbesondere von Familien wird es zunehmend als
ungerecht empfunden, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung kinderlose
Paare Alterseinkommen erwirtschaften können, die zu einem nicht unerheblichen
Teil von den Kindern derer finanziert werden, die zwar ihr Arbeitseinkommen
in die Betreuung und Ausbildung dieser späteren Beitragszahler investieren,
die aber selber im Alter deutlich geringere Ansprüche an die
Rentenversicherung haben. Diese Benachteiligung betrifft vor allem Frauen,
die mehrere Kinder erzogen haben. 65. Die CDU tritt dafür ein,
jeder Mutter (oder für den Fall, dass der Vater überwiegend die
Kindererziehung leistet: jedem Vater) für jedes Kind, das erzogen wird, auch
künftig Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutzuschreiben.
Ziel muss es sein, in den Rentenbiographien von Müttern und Vätern wegen der
Erziehung von Kindern keine gravierenden beitragslosen Zeiten entstehen zu
lassen mit der Folge, dass die Rentenleistungen im Alter nur gering sind. Wer
Familienarbeit leistet, muss in der Alterssicherung so behandelt werden, als
ob er Beiträge wie zu Zeiten einer Erwerbstätigkeit gezahlt hätte. Eine
solche Regelung stellt auch sicher, dass Alleinerziehende sich eine faire
Alterssicherung aufbauen können. Die derzeitige Praxis der
Anrechnung von Erziehungszeiten im Rentenrecht ist aus Sicht der CDU nicht
ausreichend. Sie empfiehlt daher, die Zahl der anzurechnenden Entgeltpunkte
zu verdoppeln. Dies bedeutet für künftige Rentner, dass sechs Entgeltpunkte
statt bisher drei für Kinder angerechnet werden, die nach dem 01.01.1992
geboren worden sind. Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren worden sind,
werden zwei Entgeltpunkte statt bisher einer angerechnet. Das Finanzierungsvolumen dieser
zusätzlichen Familienkomponente in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt
im Zeitablauf an. Es beträgt im Jahr 2010 rund 2,1 Milliarden Euro und steigt
bis 2030 auf knapp 10 Milliarden Euro. Nach Auffassung der CDU sollen
die Kindererziehungszeiten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wie bisher aus
Steuermitteln finanziert werden. In dem Maße, wie die eigenständigen
Anwartschaften durch die Erhöhung der Entgeltpunkte für die Kindererziehung
wachsen, kann die Hinterbliebenenversorgung schrittweise angepasst und zur
Finanzierung der höheren Kindererziehungszeiten herangezogen werden. Dies
darf nicht zu einer Verschlechterung der Alterssicherung von Frauen führen. Hinterbliebenenversorgung 66. Der Ausgestaltung der
Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Rentenreform 1957 lag ein
familienpolitisches Leitbild zugrunde, welches den Ehemann als denjenigen
sah, der den Hauptteil des Familieneinkommens zu sichern hatte, während die
Ehefrau in der Regel keinen Erwerbsberuf ausübte, sondern sich der Haus- und
Erziehungsarbeit widmete. Dieses Verständnis der Rollen
von Mann und Frau in Partnerschaft, Ehe und Familie hat sich grundlegend
gewandelt. Die gleichzeitige Berufstätigkeit und Familienverantwortlichkeit
beider Partner ist das heute mehrheitlich gewünschte Lebensentwurfsmodell von
Männern und Frauen. 67. Vor dem Hintergrund dieser
Entwicklung entspricht die herkömmliche Hinterbliebenenversorgung als eine in
der Regel von der Altersrente des Mannes abgeleitete Alterssicherung von
Frauen immer weniger dem gesellschaftlichen Verständnis und der darauf
aufbauenden Lebenswirklichkeit. Frauen werden nach Überzeugung der CDU in
Zukunft durchaus in der Lage sein, grundsätzlich einen eigenständigen
Rentenanspruch zu erwerben, der die Bedeutung der vom Ehemann abgeleiteten
Hinterbliebenenversorgung langfristig immer weiter zurückgehen lässt. Die CDU
strebt daher an, die Höhe der Hinterbliebenenversorgung zurückzuführen. Diese
Rückführung muss in einem auf lange Frist angelegten Prozess erfolgen, damit
jeder diese Veränderungen rechtzeitig in seine Lebensplanung einbeziehen
kann. Darüber hinaus hält es die CDU
für geboten, weiterhin in jedem Fall die Höhe der Hinterbliebenenversorgung
unter Berücksichtigung anderer Einkommensarten zu bemessen. Für den Fall, dass Eheleute
einen Lebensentwurf wählen, bei dem das Familieneinkommen nur von einem
Partner erwirtschaftet, aber keine Kinder erzogen werden, soll für den nicht
verdienenden Partner auf Kosten des verdienenden Partners eine eigenständige
Alterssicherung aufgebaut werden. Versicherungsfremde Leistungen 68. Die CDU hat geprüft, ob eine
Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu einer Entlastung der Rentenfinanzen und möglicherweise
zu einer Absenkung der Beitragshöhe führen kann. Als versicherungsfremde Leistungen
haben z.B. zu gelten Ausbildungszeiten, die als Beitragszeiten angerechnet
werden, Kriegsfolgelasten, Maßnahmen des Familienleistungsausgleichs oder
Rentenzahlungen an Personengruppen, für die keine Beitragsleistungen erbracht
wurden. Die CDU ist zu der Auffassung gekommen, dass die in der gesetzlichen
Rentenversicherung organisierten versicherungsfremden Leistungen durch den
aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierten Bundeszuschuss, der
gegenwärtig ein Drittel des Budgets der gesetzlichen Rentenversicherung
ausmacht, voll finanziert werden; Mittel der Beitragszahler werden für
versicherungsfremde Leistungen nicht erkennbar in Anspruch genommen. Daher
führt eine Reduzierung der versicherungsfremden Leistungen zu keiner
finanziellen Entlastung der Beitragszahler in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Schwankungsreserve 69. Die Schwankungsreserve der
gesetzlichen Rentenversicherung dient dazu, konjunkturbedingte Schwankungen
des Beitragsaufkommens auszugleichen und die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung
aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Die CDU betrachtet mit Sorge, dass die
amtierende Bundesregierung die Schwankungsreserve gegenwärtig auf nur noch
0,5 Monatsausgaben abgesenkt hat. Auch wenn die Rentenversicherung
grundsätzlich nicht zahlungsunfähig werden kann, so sieht die CDU doch in der
anhaltenden Diskussion um eine weitere Senkung der Schwankungsreserve eine
Gefährdung des Vertrauens in die Rentensicherheit. Dieses Ver40 trauen würde
aus Sicht der CDU schwer beschädigt, wenn die noch vorhandene
Schwankungsreserve einmal nicht ausreichen würde, die laufenden
Rentenleistungen zu finanzieren und der Eindruck entstünde, die Rente sei
nicht mehr sicher. Die CDU fordert deshalb, mittelfristig mindestens zwei
Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung als Schwankungsreserve zur
Verfügung zu halten. Besteuerung der Alterseinkommen 70. Nach geltendem Recht wird
der Arbeitnehmer-Anteil des Beitrages zur Rentenversicherung - mit Ausnahme
der von Freibeträgen erfassten Teile - aus versteuertem Lohn oder Gehalt des
Arbeitnehmers gezahlt. Der Arbeitgeber-Anteil wird den Betriebskosten
zugeordnet, die als solche unversteuert bleiben. Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung unterliegen - bis auf den Ertragsanteil - keiner Besteuerung.
Beamtenpensionen werden hingegen voll der Steuerpflicht unterworfen, wobei
unterstellt wird, dass nicht besteuerte Pensionsrückstellungen vorgenommen
wurden, die erst im Fall der Auszahlung der Steuerpflicht unterliegen. Diese unterschiedliche steuerliche
Praxis hat das Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß verworfen
und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2005 auferlegt. Die CDU hat die Absicht, die
Freistellung von Altersvorsorge-Aufwendungen von der Steuerpflicht und die
Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem Prinzip der so genannten
nachgelagerten Besteuerung in einem auf lange Frist angelegten Verfahren
vorzunehmen. Sie weiß in diesem Zusammenhang um die Gefahr, dass je nach Art
der Ausgestaltung Vorsorgeaufwendungen und daraus resultierende
Alterseinkünfte doppelt besteuert werden. Dieser Gefahr sollte eher zu Lasten
des Staates begegnet werden. Die Umstellung auf eine
Besteuerung erst zur Zeit des Leistungsbezuges eröffnet dem Einzelnen
zusätzliche Möglichkeiten, zu seiner individuellen, privaten Alterssicherung
beizutragen, da dann die Beiträge zur Altersvorsorge aus unversteuertem
Einkommen geleistet werden können. Verbesserung der Transparenz 71. Im Rahmen einer Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung müssen auch die Informationen der
Versicherten durch die Rentenversicherungsträger deutlich transparenter
gestaltet werden. Diese Informationen für künftige Rentner enthalten
teilweise unvollständige und irreführende Angaben über die tatsächliche Höhe
der zu erwartenden Altersbezüge und deren Kaufkraft. Die CDU fordert
insbesondere, die Versicherten frühzeitig und umfassend über möglichweise zu
erwartende Vorsorgelücken zu informieren, um den Versicherten rechtzeitig
Gelegenheit zu geben, zusätzliche Maßnahmen der Altersvorsorge einzuleiten. Stärkung der betrieblichen Vorsorge 72. Die CDU tritt nachdrücklich
für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ein. Gerade die im
Vergleich zur individuellen Vorsorge günstige Kostenstruktur der
betrieblichen Altersvorsorge lässt diese zu einem Wachstumsmarkt mit großem
Potential werden. Angesichts der wachsenden
Bedeutung dieser Form der Altersvorsorge, aber auch angesichts der Tatsache,
dass die betriebliche Altersvorsorge in der Vergangenheit nicht die ihr
gebührende Beachtung gefunden hat, tritt die CDU dafür ein, dass künftig bei
Abschluss eines Arbeitsvertrages regelmäßig eine Entgeltumwandlung zugunsten
der persönlichen Alterssicherung vereinbart werden muss. Allerdings soll eine
Opting-out-Regelung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnen, auf die
Umwandlung eines Teiles seines Arbeitslohnes in Versorgungslohn zu
verzichten. Gerade für unsichere und unentschlossene Arbeitnehmer könnte auf
diese Weise ein relativ müheloser Weg in eine attraktive Form der kapitalgedeckten
Alterssicherung eröffnet werden. Die CDU wird gesetzlich
sicherstellen, dass betriebliche Altersvorsorgeverträge an die Person
gebunden werden und damit - soweit sie nicht auf Direktzusage beruhen - bei
einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber übertragbar sind. Die zurzeit geltenden
steuerlichen Vorschriften für die Behandlung von Vorsorgeaufwendungen im
Rahmen der betrieblichen Alterssicherung sind zu kompliziert. Sie behindern
sachgerechte Entscheidungen und fördern Intransparenz. Auch aus diesem Grund
erscheint es angeraten, Altersvorsorgeaufwendungen aller Art nachgelagert zu
besteuern. Dies hätte auch den Vorteil, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der
verschiedenen Durchführungswege zu vermeiden. Stärkung der privaten Vorsorge 73. Aus Sicht der CDU ist die
gegenwärtig praktizierte staatliche Förderung der privaten Vorsorge
gescheitert. Ihre übermäßig bürokratische und praxisfremde Ausgestaltung hat
dazu geführt, dass sie in der Bevölkerung kaum Akzeptanz gefunden hat, zumal
die aufwändigen Verfahren die Kosten der Anbieter unnötig erhöhen und im
Ergebnis die Renditeaussichten der Versicherten schmälern. Insbesondere das komplizierte
Förderverfahren der privaten Altersvorsorge muss grundlegend vereinfacht
werden. Vor allem die bürokratische Pflicht, in jedem Einzelfall die
zustehenden Zulagen ausdrücklich zu beantragen, kann für alle, die eine
Einkommensteuererklärung abgeben müssen, im Rahmen des Erklärungsverfahrens
automatisiert geregelt werden. In Zukunft soll der Förderberechtigte
in der Regel den vollen Beitrag in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen und
durch den Anbieter darüber eine Bescheinigung erhalten. Im Rahmen der
jährlichen Einkommensteuererklärung können diese als Sonderausgaben geltend
gemacht werden. Wird durch den Sonderausgabenabzug nicht die volle Höhe des
Zulagenanspruches erreicht, muss im Rahmen der Günstigerprüfung das Finanzamt
die Differenz gutschreiben. Damit entfällt die bisher
zwingende Beantragung der Zulagen über den Anbieter. Lediglich für Personen,
die keine Einkommensteuererklärung abgeben, wären Zulagenanträge
erforderlich. Die Zentrale Stelle könnte in diesen Fällen die Zulage
ebenfalls unmittelbar an den Kunden erstatten und wäre damit von einer
ansonsten hohen Zahl Antragsfällen entlastet. Für die Finanzämter ergibt sich
wegen der ohnehin bereits nach geltendem Recht durchzuführenden
Günstigerprüfung keine nennenswerte Mehrbelastung. Die CDU betrachtet die
derzeitige Praxis der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum als nicht
effizient, da sie sehr kompliziert ausgestaltet ist, im Ergebnis zur
Absenkung der Rente führt und eine Doppelbelastung der Versicherten bewirkt.
Die CDU tritt auch weiterhin dafür ein, die Förderung des selbst genutzten
Wohneigentums im Rahmen der bestehenden Bausparförderung auszubauen. Darüber hinaus ist es dringend
erforderlich, dass die Anforderungen an die staatlich geförderten
Altersvorsorgeprodukte deutlich liberalisiert werden. Als unverzichtbare
Qualitätskriterien für förderfähige Vorsorgeprodukte müssen gelten:
Der Tatbestand der schädlichen Verwendung
bei Wegfall der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht durch Aufgabe des
inländischen Wohnsitzes gemäß § 95 EStG sollte ersatzlos gestrichen werden.
Diese Regelung erscheint vor dem Hintergrund des europarechtlich
abgesicherten allgemeinen Freizügigkeitsrechts zumindest fragwürdig. Um
deutschen Finanzbehörden die Besteuerung der Alterseinkünfte von im Ausland
befindlichen Personen zu ermöglichen, können entsprechende Anpassungen in den
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden. V. Reform der Arbeitslosenversicherung 74. Arbeitslosigkeit bedeutet
für viele Betroffene nicht nur Verlust des Einkommens, sondern häufig auch
soziale Isolierung, Verlust an Perspektiven, an Selbstwertgefühl,
Lebensstandard und Lebensqualität. Eines der vorrangigen politischen Ziele
muss es deshalb sein, möglichst vielen Menschen Arbeit zu ermöglichen. Die Arbeitslosenversicherung ist
eine Versicherung, die das Risiko abdeckt, ohne Beschäftigung und damit ohne
Arbeitseinkommen zu sein. Sie stellt im Fall der Arbeitslosigkeit
Lohnersatzleistungen zur Verfügung. Um Beitragshöhe und Leistungsanspruch in
einem vertretbaren Verhältnis zueinander zu halten, kann sie dies allerdings
nur für einen begrenzten Zeitraum leisten. Allgemeine Zielstellung 75. Die Arbeitslosenversicherung
hat - wie alle Sozialversicherungssysteme - die Aufgabe, eines der großen
Lebensrisiken solidarisch abzudecken, das der Einzelne nicht aus eigener
Kraft tragen kann. Diesem Grundgedanken muss in der Arbeitslosenversicherung
wieder stärker Geltung verschafft werden. Als solidarische Sozialversicherung
hat die Arbeitslosenversicherung auch soziale Aufgaben zu übernehmen, jedoch
nur, sofern diese in einem deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Aufgabe
stehen, das Risiko der Arbeitslosigkeit abzudecken oder präventive Maßnahmen
zu finanzieren, die vor Arbeitslosigkeit schützen oder die Chancen
verbessern, wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu können. 76. Es gilt, den
Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung wieder stärker zur
Geltung zu bringen. Dabei ist dem Grundsatz Geltung zu verschaffen, dass in
der Regel keine Leistungen ohne Vorversicherungszeiten erbracht werden
können. Insbesondere muss die
Arbeitslosenversicherung in ihren Einzelmaßnahmen so ausgelegt sein, dass sie
keine Anreize bietet, eine mögliche Beschäftigung abzulehnen, weil der
Verbleib in der Arbeitslosigkeit attraktiver ist. Die Förderung der
Arbeitsaufnahme muss ein wesentliches Ziel auch der Arbeitslosenversicherung
sein. Alle Maßnahmen- und Leistungskataloge der Arbeitslosenversicherung sind
daraufhin zu überprüfen, ob sie geeignet sind, das Interesse an einer raschen
Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis zu wecken und zu verstärken. 77. Die CDU spricht sich für
eine Reform der Arbeitslosenversicherung im bestehenden System der durch
Arbeitnehmer und Arbeitgeber solidarisch finanzierten Sozialversicherung aus. 78. Im Zusammenhang mit dem
Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge nachhaltig zurückzuführen, strebt die
CDU an, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von jetzt 6,5 Prozent so
bald wie möglich auf unter 5 Prozent abzusenken. Bei einer Verbesserung der
Lage auf dem Arbeitsmarkt ist langfristig eine weitere, deutliche
Beitragsentlastung realistisch. Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass
eine Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung auf unter 4 Prozent
möglich wird. Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung stärken 79. Insbesondere durch das 1969
in Kraft getretene Arbeitsförderungsgesetz ist der Charakter der Arbeitslosenversicherung
als eines beitrags- und versicherungsbezogenen Entgeltsystems stark verändert
worden. Der Arbeitslosenversicherung sind durch das Arbeitsförderungsgesetz
Aufgaben zugewiesen worden, die über die Kernaufgaben eines Versicherungs-Systems
gegen Arbeitslosigkeit hinausgehen. 80. Die CDU tritt dafür ein, die
Arbeitslosenversicherung auf ihre Kernaufgaben zurückzuführen. Auf mittlere Sicht sollen aus
den Mitteln der Arbeitslosenversicherung ausschließlich folgende Aufgaben
finanziert werden:
81. Die CDU wird den derzeitigen
Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung einer strikten Aufgaben-Kritik
unterwerfen mit dem Ziel, Leistungsbereiche, die überwiegend oder ganz
sozialpolitischer oder allgemein-gesellschaftlicher Natur sind, aus dem
Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung herauszulösen oder aber
deutlich zu reduzieren. Umgehend können ersatzlos
gestrichen werden:
Im Rahmen eines Stufenplanes
sollen aus dem Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung herausgelöst
werden:
Die CDU strebt schließlich an,
die folgenden Leistungen in ihrem Umfang deutlich bis zu 50 Prozent zu
reduzieren, sie aber weiterhin aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung
zu finanzieren:
Aus Sicht der CDU ist es möglich, das Volumen dieser Leistungen
um insgesamt rd. 4 Mrd. Euro zu verringern. Dabei ist es für die CDU
selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung auch künftig die notwendige
Förderung aus Steuermitteln erhalten. 82. Darüber hinaus ist es
erforderlich, die Arbeitslosenversicherung auch dadurch von dem Grunde nach
nicht versicherungsadäquaten Leistungen zu befreien, dass alle Anreize zu
einer Frühverrentung von Arbeitnehmern beseitigt werden. Leistungen, die
Arbeitgeber zwecks Frühverrentungen erbringen, müssen im vollen Umfang auf
alle Leistungen der öffentlichen Hand einschließlich der Bundesanstalt für
Arbeit angerechnet werden. Gesetzliche Regelungen, die dazu führen, dass
Unternehmen ältere Arbeitnehmer auf Kosten der Arbeitslosenversicherung nur
noch verkürzt beschäftigen, können nicht länger Bestand haben. Beitragsbezogenheit der Leistungen deutlich werden lassen 83. Der Versicherungscharakter
der Arbeitslosenversicherung muss auch dadurch gestärkt werden, dass die
Beitragsbezogenheit der Leistungen stärker deutlich wird. Leistungen, die aus
Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, sollen in der Regel
nur in Anspruch genommen werden können, wenn der Leistungsempfänger eine
angemessene Vorversicherungszeit - unter Einschluss von Kindererziehungs- und
Pflegezeiten - nachweisen kann. 84. Die CDU strebt an, die Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes abzusenken. Durch eine Verkürzung der Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes kann ein Beitrag dazu geleistet werden, Arbeitslose
frühzeitig zu motivieren, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen. Die Dauer des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld soll sich daher nach der Dauer der Versicherungszeit
richten. Die CDU plant folgende Staffelung: Wie bisher soll nach 12 Monaten
einer beitragspflichtigen Beschäftigung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für
die Dauer von 6 Monaten bestehen. Nach 16 Monaten Beitragszeit ist ein
Leistungsanspruch für die Dauer von 8 Monaten begründet. Nach 20 Monaten
können Leistungen für die Dauer von 10 Monaten bezogen werden. Da die Arbeitslosenversicherung
ihrem Charakter nach zur Überbrückung von erwerbslosen Zeiten, nicht aber als
Bezugsquelle dauerhafter Leistungen angelegt ist, sollen Versicherte, die 24
Monate und mehr Beiträge geleistet haben, einen einheitlichen Anspruch auf
Arbeitslosengeld in Höhe von einheitlich 12 Monaten haben. Nur für
Beitragszahler, die mindestens 55 Jahre alt sind und für die zurückliegenden
sieben Jahre insgesamt 48 Monate beitragspflichtiger Beschäftigung nachweisen
können, soll ein Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeldbezug bestehen. Aus Gründen des
Vertrauensschutzes und wegen der von der amtierenden Bundesregierung zu
verantwortenden gegenwärtigen schlechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage
tritt die CDU dafür ein, für einen Übergangszeitraum eine Sonderregelung zu schaffen,
die es erlaubt, bei 40 Beitragsjahren 24 Monate lang Leistungen zu beziehen,
sofern nicht der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen, z.B. im Rahmen eines
Sozialplanes, erbringt. Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR sollen
angerechnet werden. 85. Die CDU spricht sich dafür
aus, auch in der Arbeitslosenversicherung Elemente der Selbstbeteiligung und
der Eigenverantwortung zu verstärken. Diese fördern die Hilfe zur Selbsthilfe
und schützen das System vor Ausnutzung. Ausgehend von dem Grundgedanken,
dass die solidarischen Sicherungssysteme vornehmlich die großen Lebensrisiken
absichern sollen, die vom Einzelnen in der Regel nicht getragen werden
können, soll die Finanzierung kurzer Zeiten der Arbeitslosigkeit zumindest
teilweise der Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers
überlassen werden. Dies ist auch deshalb vertretbar, weil rund ein Drittel
der Arbeitslosen bereits innerhalb von drei Monaten wieder eine neue
Beschäftigung gefunden hat. Künftig soll deshalb das Arbeitslosengeld im
ersten Monat der Arbeitslosigkeit um 25 Prozent abgesenkt werden, sofern das
Sozialhilfeniveau nicht erreicht oder sogar unterschritten wird. Maßnahmen außerhalb der Arbeitslosenversicherung 86. Neben den vorgeschlagenen
Reformmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung kommt es entscheidend auch
darauf an, durch arbeitsmarkt- und sozialpolitische Reformen die
Arbeitslosigkeit zu senken und mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen.
Dazu gehört insbesondere die Umwandlung bisheriger Lohnersatzleistungen in
Lohnergänzungsleistungen. Vor allem die Tätigkeit der Arbeitsverwaltung, aber
auch die Ausgestaltung der Instrumente, die nach Erreichen der
Leistungsobergrenzen der sozialen Sicherungssysteme greifen - vor allem die
Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe - bedürfen dringend einer Überprüfung
und Neuausrichtung. Nur auf diese Weise wird eine dauerhafte Stabilisierung
unserer sozialen Sicherungssysteme zu erreichen sein. Darüber hinaus hält es die CDU
für dringend erforderlich, die Verantwortung für die regionale
Arbeitsmarktpolitik stärker auf der örtlichen Ebene anzusiedeln. Dies kann
erreicht werden, indem die Bundesanstalt für Arbeit Teile ihrer Befugnisse
auf die Arbeitsämter überträgt und auf regionaler Ebene eine institutionelle
Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden gesetzlich geregelt wird
(Job-Center). Die derzeit sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben für
Fördermaßnahmen sollten durch eine Generalklausel abgelöst werden, die der
Arbeitsmarktpolitik vor Ort den notwendigen Spielraum eröffnet, über die zur
Verfügung stehenden Mittel je nach den örtlichen Gegebenheiten zu
entscheiden. Anhang
Auszüge aus dem Bericht der Kommission „Soziale Sicherheit“
(Die folgenden Texte sind nicht
Bestandteil des Antrages des Bundesvorstandes) VI. Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Reformvorschläge 87. Die Kommission "Soziale
Sicherheit" hat umfassende Reformkonzepte für die verschiedenen Säulen
der gesetzlichen Sozialversicherung erarbeitet, um die sozialen
Sicherungssysteme auf eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis stellen
zu können. Vorrangige Ziele aller Vorschläge sind die Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit der Systeme unter veränderten demographischen und
weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die nachhaltige Stabilisierung der
Beitragssätze, um sowohl die Belastung der Versicherten als auch die
Lohnnebenkosten dauerhaft auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Das Gesamtpaket
entlastet den Faktor Arbeit spürbar, ist sozial ausgewogen und leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Zukunftssicherung des Sozialstaats. Die Kommission hat die
finanziellen Auswirkungen der Reformen auf die Lohnnebenkosten, auf das
Leistungsvolumen der einzelnen Versicherungen, auf die aggregierten
Verteilungswirkungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Rentnern sowie
auf die Einkommensentwicklung in ausgewählten Bevölkerungsgruppen analysiert.
Die Analyse umfasst die vorgeschlagenen Reformen in Arbeitslosen-,
gesetzlicher Kranken-, gesetzlicher Pflege- und gesetzlicher
Rentenversicherung. Grundlage dafür sind die im Basisszenario der Kommission
hinterlegten demographischen und wirtschaftlichen Annahmen. Unberücksichtigt
bleiben die ggf. durch die Reformen induzierten wirtschaftlichen Impulse,
etwa in Hinblick auf die Beschäftigungsentwicklung und das Wirtschaftswachstum. Entwicklung der Lohnnebenkosten 88. Im Basisszenario ohne
Reformen steigen die Beitragssätze zu den vier Zweigen der Sozialversicherung
bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 54,0 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg
um 12 Prozentpunkte gegenüber dem Stand von 2003. Auf die
Arbeitslosenversicherung entfallen dabei 6,4 Prozent, auf die
Krankenversicherung 20,2 Prozent, auf die Pflegeversicherung 2,6 Prozent und
auf die Rentenversicherung 24,8 Prozent. Durch die von der Kommission
beschlossenen Maßnahmen wird die Summe der Beitragssätze dauerhaft auf
zunächst 29 Prozent reduziert. Er liegt damit 25 Prozentpunkte unter der
Summe der Beitragssätze ohne Reformen. Der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung beträgt dabei 4,2 Prozent, der zur
Rentenversicherung 21,1 Prozent und der zur Pflegeversicherung 3,2 Prozent.
Die Krankenversicherung ist zu diesem Zeitpunkt bereits in ein Prämienmodell
überführt. Der enormen Verringerung der Beitragssätze durch diesen
Systemwechsel ist hier die Notwendigkeit der Finanzierung von Prämien für
private Krankenversicherungen gegenüber zu stellen. Die Arbeitgeben leisten
auch weiterhin einen Beitrag von 6,5 Prozent, von denen 5,4 Prozent direkt an
die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Während damit bei allen
Sozialversicherungen eine signifikante Beitragssatzsenkung erreicht werden
kann, liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bei 3,2 Prozent und
damit über dem Referenzwert im Basisszenario. Dies liegt zum einen daran,
dass die Kommission eine Dynamisierung der Pflegeleistungen empfiehlt, um ein
weiteres Absinken des Leistungsniveaus zu verhindern. Zum anderen dient der
höhere Beitrag dem Aufbau eines Kapitalstocks. Dieser Kapitalstock soll 2030
beim Übergang in ein kapitalgedecktes Prämienmodell aufgelöst werden, um die
dann fälligen Beiträge für ältere Versicherte begrenzen zu können, die
ansonsten untragbar hohe Prämien zahlen müssten. Berücksichtigt man diese
Überführung, reduziert sich der kumulierte Beitragssatz im Jahr 2030 auf gut
25 Prozent. 89. Durch die Umsetzung des von
der Kommission vorgelegten Reformkonzepts können die Lohnnebenkosten wirksam
begrenzt werden. Damit stellen die Empfehlungen einen wichtigen Beitrag zur
Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland dar. Sie schaffen
außerdem die Grundlage für mehr Beschäftigung. Dies wiederum stärkt die
Einnahmebasis der Sozialversicherungen und entlastet durch sinkende Beiträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, ohne dass dies hier quantifiziert
werden könnte. Entwicklung des Leistungsumfangs 90. Die Kommission hat eine
Reihe von Vorschlägen unterbreitet, durch die bestimmte Leistungen künftig
nicht mehr durch die beitragsfinanzierten Sozialversicherungen aufgebracht
werden sollen. Sie hat ferner im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
auf Effizienzreserven hingewiesen und Ideen entwickelt, mit welchen Maßnahmen
diese realisiert werden können. Für die gesetzliche Rentenversicherung hat
sich die Kommission auf einen regelgebundenen Mechanismus verständigt
("erweiterter Demographiefaktor"), durch den das Rentenwachstum in
einen Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung und der Leistungskraft
der aktiven Beitragszahler gebracht wird. 91. Gegenüber dem Basisszenario
ohne Reformen können damit die Ausgaben der sozialen Sicherungssysteme um
mehr als 325 Mrd. Euro im Jahr 2030 gesenkt werden. Dies liegt an der
Überführung von Kranken- und Pflegeversicherung in versicherungsmathematisch
kalkulierte Prämienmodelle sowie der Streichung von Leistungen. Im Ergebnis
führt dies bei den Arbeitnehmern zu einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens
um rund 124 Mrd. Euro. Davon abzuziehen sind allerdings die Mehrausgaben für
das neue Prämienmodell sowie für Zusatzversicherungen. Die Netto-Entlastung
beläuft sich auf etwa 40 Mrd. Euro, wobei davon ein Teil aus
steuerfinanzierten Transfers stammt. Die Arbeitgeber werden nach Berechnungen
der Kommission um gut 44 Mrd. Euro (2030) entlastet. Diese Entlastung
resultiert aus der Verbilligung des Faktors Arbeit im Vergleich zur
Entwicklung ohne Reformen. 92. Künftige Rentner werden bei
Umsetzung der Vorschläge gegenüber dem Basisszenario nicht entlastet. Die
Beitragssatzsenkungen im Bereich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung
kommen ihnen nicht zugute, da sie zu diesen Systemen als Rentner keinen
Beitrag mehr leisten. Die Reform der Pflegeversicherung ist mittelfristig auf
Grund der Leistungsdynamisierung mit Mehrbelastungen verbunden. Da
Pflegeleistungen vornehmlich von älteren Menschen bezogen werden, erscheint
eine finanzielle Beteiligung an diesen Kosten gerechtfertigt. Im
Krankenversicherungsbereich bedeutet der Umstieg auf ein Prämienmodell
ebenfalls eine Mehrbelastung gegenüber den heutigen – sehr niedrigen –
Krankenversicherungsbeiträgen. Allerdings wird die Belastung durch die
Deckelung der Prämien auf ein erträgliches Maß be55 grenzt. Zudem hat sich
die Kommission für umfangreiche Steuertransfers ausgesprochen, um geringe
Einkommen zu schonen. Die öffentliche Hand wird durch die Vorschläge – incl.
Sozialausgleich – im Jahr 2030 mit rund 54 Mrd. Euro belastet. Davon
entfallen 46 Mrd. auf den sozialen Ausgleich in der Kranken- und
Pflegeversicherung. 8 Mrd. trägt die öffentliche Hand für medizinische
Leistungen, die 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung ausgegliedert wurden. Den Mehrausgaben stehen allerdings
Einsparungen im Bereich der Rentenversicherung gegenüber. Im Vergleich zum
Basisszenario liegen die Bundeszuschüsse um fast 11 Mrd. unter den für 2030
prognostizierten Werten. Netto ergeben sich damit zusätzliche Ausgaben für
die öffentliche Hand in Höhe von 43 Mrd. Euro. Entwicklung der Einkommen 93. Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren unmittelbar von
der Stabilisierung der Beitragssätze. Dies schlägt sich in einer Erhöhung des
verfügbaren Einkommens nieder. Für einen Durchschnittsverdiener beträgt die
Erhöhung im Jahr 2030 etwa 13,3 Prozent seines Einkommens, d.h. das
Durchschnittsentgelt abzüglich Sozialbeiträgen liegt um real 325 Euro pro
Monat höher als in einem Szenario ohne Reformen. Ebenfalls zu den Gewinnern
der Reformvorschläge zählen Familien. So hat beispielsweise eine Familie mit
zwei durchschnittlichen Einkommen und 1 Kind im Jahr 2030 ein um real 649
Euro höheres monatliches Haushaltseinkommen zur Verfügung. 94. Künftige Rentnerinnen und
Rentner dagegen profitieren von den Reformmaßnahmen in den gesetzlichen
Systemen nicht. Für sie führt die Beitragssatzbegrenzung in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung zu keiner Erhöhung des verfügbaren Einkommens. Zu
den geringfügig höheren Ausgaben für die Pflegeversicherung kommen steigende
Ausgaben für Gesundheitsvorsorge hinzu, die sich aus dem Umstieg in ein
kapitalgedecktes Prämienmodell ergeben, da die einkommensbezogenen Beiträge
für die Krankenversicherung der Rentner heute sehr niedrig sind. Für einen
Standardeckrentner reduziert sich das verfügbare Einkommen - d.h. nach Abzug
der Beiträge zur Sozialversicherung - aus der gesetzlichen Rentenversicherung
im Jahr 2030 um gut 260 Euro monatlich gegenüber dem Basisszenario. Dies
liegt vor allem am Einbau des "erweiterten Demographiefaktors" in
die Rentenformel, der die Rentenanpassungen dämpft. Die Rentenanpassungen
liegen damit künftig unter denen der Lohnsteigerungen. Trotz dieser
Entwicklung steigen die Renten (aus der gesetzlichen Rentenversicherung) im
Zeitablauf aber real weiter an. So beträgt die Standardeckrente im Jahr 2030
nach Reformen 1.261 Euro. Sie liegt damit um rund 12 Prozent über dem heutigen
Wert. Um zu einem gültigen Gesamtbild
zu gelangen, müssen allerdings mehrere gegenläufig wirkende Faktoren
berücksichtigt werden. Die in höherem Maße belasteten Rentner des Jahres 2030
bzw. des Jahres 2050 sind die in den Jahrzehnten zuvor deutlich entlasteten
Arbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, die Entlastungen,
von denen sie profitierten, ganz oder teilweise in Altervorsorgemaßnahmen zu
investieren. Wenn man unterstellt, dass alleine die Möglichkeiten des heute
geltenden Altersvermögensgesetzes ausgeschöpft werden, können die Rentner im
Jahr 2030 bzw. im Jahr 2050 die Abschmelzung der Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung um ein Mehrfaches kompensieren. In dieselbe
Richtung wirkt die von der Kommission vorgeschlagene Einführung einer
durchgängig nachgelagerten Besteuerung der
Alterseinkommen, da sie den Zinshebel der frühzeitigen privaten Altersvorsorge nochmals vergrößert. Anhang A Grundannahmen für die Einschätzungen künftiger
Entwicklungen 95. Die Kommission hat es sich
zum Ziel gesetzt, langfristig tragfähige Reformvorschläge zu entwickeln. Um
diesem Ziel gerecht zu werden, muss der für die Zukunft zu erwartende
Handlungsbedarf bestimmt werden. Voraussetzung dafür sind Prognosen über die
künftige Finanzentwicklung in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.
Prognosen mit einem Zeithorizont bis 2050 unterliegen stets großen
Unsicherheiten. Allerdings können auf Basis von vergangenheitsbezogenen Daten
stabile Wirkungszusammenhänge und damit künftige, zu erwartende
Entwicklungstendenzen abgeleitet werden. Dazu hat das Büro der Kommission ein
Modell entwickelt, mit dem sich sowohl die künftigen finanziellen
Entwicklungen der sozialen Sicherungssysteme ohne Reformen projizieren lassen
("Basisszenario") als auch die Auswirkungen der vorgeschlagenen
Reformmaßnahmen ("Reformszenario"). Die Ergebnisse solcher
Berechnungen werden maßgeblich von den getroffenen Annahmen bestimmt. Dies
betrifft vor allem die Annahmen zur demographischen und wirtschaftlichen
Entwicklung, die die künftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in den
Sozialversicherungen determinieren. Unter Berücksichtigung der getroffenen
Annahmen stellen die Berechnungen der Kommission in sich konsistente
Ergebnisse bezüglich der künftigen finanziellen Entwicklung dar. Im Folgenden sind die
wichtigsten den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen dargestellt. In Hinblick auf die zu
erwartende Bevölkerungsentwicklung hat sich die Kommission auf die Ergebnisse
der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamts vom Juni 2003 gestützt. Grundsätzlich wird die demographische
Entwicklung von drei Faktoren bestimmt: Der Entwicklung von
Geburtenhäufigkeit je Frau, Lebenserwartung und Zuwanderung. Das Statistische Bundesamt geht
davon aus, dass die Geburtenhäufigkeit auf niedrigem Niveau verharrt. Demnach
gebären Frauen in der Bundesrepublik im Schnitt 1,4 Kinder. Für die neuen
Bundesländer rechnet das Statistische Bundesamt mit einer Angleichung der
derzeit noch niedrigeren Geburtenhäufigkeit an das westdeutsche Niveau bis
2010. Diese Geburtenraten führen somit zu einer sinkenden und alternden
Bevölkerung; denn um die gegenwärtige Bevölkerungszahl zu erhalten, müssten
im Schnitt pro Frau 2,1 Kinder geboren werden. Für die Lebenserwartung rechnet
das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg. Damit setzt sich die
Entwicklung der Vergangenheit auch in Zukunft fort. Das Statistische
Bundesamt unterscheidet drei unterschiedliche Szenarien bezüglich der
künftigen Lebenserwartung. Die Annahmen der Kommission basieren auf der
"mittleren Variante" des Statistischen Bundesamtes. Demnach beträgt
die Lebenserwartung eines weiblichen Neugeborenen 86,6 Jahre im Jahr 2050,
die eines männlichen Neugeborenen 81,1 Jahre. Die fernere Lebenserwartung
einer 60jährigen Frau liegt im Jahr 2050 bei 28,2 Jahren, die eines 60
Jährigen Mannes bei 23,7 Jahren. Ebenfalls von großer Bedeutung
für die künftige Bevölkerungsentwicklung sind Annahmen über den
Wanderungssaldo, d.h. die Differenz zwischen Ein- und Auswanderung. Die
Kommission geht für ihre Berechnungen von einem jährlichen
Wanderungsüberschuss von 100.000 Personen aus. Allerdings sind die
zuziehenden ausländischen Personen im Schnitt jünger als die fortziehenden
Deutschen. Damit geht nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes mit der Zuwanderung ein Verjüngungseffekt einher. Die Auswirkungen dieser Annahmen
auf die in Zukunft zu erwartende Bevölkerungsstruktur in Deutschland sind
ausführlich in Kapitel II dieses Berichts dargestellt. Ein Überblick über die
wichtigsten Ergebnisse in Tabellenform ist im Anhang F (Materialsammlung)
dargestellt. Die Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung der Sozialen Sicherungssysteme werden neben der
demographischen Entwicklung entscheidend von gesamtwirtschaftlicher
Entwicklung geprägt. Für die Vorausberechnung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung hat die Kommission die vergangene Entwicklung zentralen
Kenngrößen ausgewertet und auf dieser Basis eine Fortschreibung vorgenommen. Die Kommission geht davon aus,
dass die inzwischen erreichten Erwerbsquoten ein langfristig stabiles Niveau
erreicht haben. Die Zahl der Erwerbstätigen wird demnach im Basisszenario bis
2010 leicht um 300 Tausend Personen steigen auf dann 37,2 Millionen. Bis 2030
auf sinkt die Zahl der Erwerbstätigen auf 32,4 Millionen. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entwickelt sich im relativ
gleichgerichtet zur Zahl der Erwerbstätigen. Unter der Annahme, dass der
Anteil von Selbstständigen und Beamten an den Erwerbstätigen langfristig
konstant bleibt, gehen gemäß Basisszenario im Jahr 2010 rund 30,9 Millionen
Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Im Jahr 2030
sind es 26,5 Millionen. Die Kommission rechnet mit einer
langfristigen Arbeitslosenquote von 9,6 Prozent. Damit sind im Jahr 2010 nach
Berechnung der Kommission 3,8 Mio. Menschen ohne Arbeit, im Jahr 2030 sind es
3,3 Millionen. Nach Annahmen der Kommission
wird die Arbeitsproduktivität künftig bis 2050 stabil mit 1,25 Prozent real
p.a. wachsen. Damit entwickelt sich die Produktivität etwas dynamischer als
in den vergangenen Jahren. Auf Grund der schrumpfenden Erwerbstätigenzahlen
verlangsamt sich im Zeitablauf allerdings das gesamtwirtschaftliche Wachstum.
Während das BIP-Wachstum zwischen 2010 und 2020 bei real rund 0,9 Prozent
p.a. liegt, sinkt es zwischen 2040 und 2050 auf dann 0,4 Prozent p.a. (real).
Demnach beträgt das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2010 (gemessen in Preisen
von 2002) bei rund 2,4 Billionen Euro, im Jahr 2030 bei rund 2,7 Billionen
Euro. Damit steigt die Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung von 28.842 Euro auf
34.305 Euro. Die Löhne wachsen bis 2010
langfristig real mit einer Rate von rund 1,3 Prozent p.a. Die hier getroffenen Annahmen
stellen aus Sicht der Kommission ein ausgewogenes Szenario für die künftige
demographische und gesamtwirtschaftliche Entwicklung dar. Die Ergebnisse der
Berechnungen können von der realen Entwicklung abweichen, wenn sich die
Annahmen im Zeitablauf als zu optimistisch oder zu pessimistisch erweisen
sollten. Im letzteren Fall würde sich die Beitragssatzentwicklung weniger
dramatisch darstellen. Dies ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen
Reformbedürftigkeit der Finanzierungsgrundlagen der Sozialen Sicherungssysteme. Die in den folgenden Kapiteln
angestellten Berechnungen zeigen die finanziellen Wirkungen der Maßnahmen
jeweils für den Fall auf, dass die entsprechenden Reformmaßnahmen im Jahr
2004 umgesetzt würden. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, ändert
dies nichts an hier grundsätzlich aufgezeigten und quantifizierten
Wirkungszusammenhängen. Allerdings verändert sich der Finanzierungsbedarf für
einzelne Reformmaßnahmen. Alle in diesem Bericht
angegebenen monetären Größen (z.B. Durchschnittseinkommen in Euro) sind
angegeben in Preisen von 2002. Anhang B Finanzielle Eckpunkte einer Reform der Krankenversicherung 96. Insgesamt ermöglichen die
vorgeschlagenen Maßnahmen einen konstanten Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
von 13,4 Prozent bis über das Jahr 2030 hinaus. Dies entspricht - trotz der
Mehrbelastung für den Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks - einer
Beitragssatzsenkung gegenüber dem Basisszenario ohne Maßnahmen um 2,0
Prozentpunkte im Jahr 2010 bzw. 6,8 Punkte in 2030. Die Kommission hat sich für den
Umstieg in ein kapitalgedecktes Prämienmodell ausgesprochen. Dazu soll der
angesammelte kollektive Kaptialstock aufgelöst und für eine
versicherungsmathematische Individualisierung der Altersrückstellung
zugunsten über 45-Jähriger eingesetzt werden. Die Kommission hat den genauen
Termin für den Umstieg offen gelassen. Daher werden im Folgenden die aus den
geschlossenen Maßnahmen resultierenden Effekte beschrieben, die sich bis zum
Umstieg erheben. Der Gesamteffekt resultiert
insbesondere aus der Streichung bzw. Umfinanzierung versicherungsfremder
Leistungen, der Herauslösung zusätzlicher Leistungen sowie der Erhöhung von
Eigenbeteiligung, Transparenz, Effizienz und Wettbewerb im Gesundheitswesen. Die Einführung eines kollektiven
Kapitalstocks ermöglicht darüber hinaus den Systemwechsel in ein
kapitalgedecktes Prämienmodell. 97. Durch die Streichung bzw.
Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen kann die gesetzliche
Krankenversicherung bis 2010 um 4,9 Mrd. Euro (2010) entlastet werden. Dies
entspricht einer Senkung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte (2010). Eine zusätzliche deutliche
Entlastung lässt sich durch die Herauslösung ganzer Leistungsbereiche
erzielen. Eine Reduzierung des Leistungskatalogs um Zahnersatz,
Zahnbehandlung und Krankengeld senkt die Ausgaben der gesetzlichen Kranken62
versicherung um 20,9 Mrd. Euro bzw. 27,3 Mrd. Euro (2010 bzw. 2030). Damit
sinkt der Beitragssatz zur GKV um 2,0 bzw. 2,5 Prozentpunkte (2010 bzw. 2030). Die Anwendung des reduzierten
Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel entlastet die GKV um gut 1,3 Mrd. Euro
in 2010. Dies führt zu einer Senkung der Beiträge um 0,1 Punkte (2010). 98. Einspareffekte gehen auch
von Maßnahmen aus, durch die die Transparenz im Gesundheitswesen gesteigert
wird. So lässt die flächendeckende Einführung einer elektronischen
Patientenkarte bzw. einer elektronischen Patientenakte, durch die
beispielsweise Mehrfachuntersuchungen vermieden werden könnten, eine
Entlastung der GKV um 2,1 Mrd. Euro (in 2010) erwarten. Dies entspricht einer
Senkung des Beitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte in 2010. 99. Allein durch die bislang
identifizierten effizienz- und wettbewerbssteigernden Maßnahmen, wie den
Ausbau der integrierten Versorgung und die konsequente Verschreibung von
Generika und Analoga ließen sich im Jahr 2010 Einsparungen in Höhe von 4,5
Mrd. Euro (0,4 Beitragssatzpunkte realisieren. 100. Eine verstärkte
Eigenbeteiligung (Selbstbehalte, Erhöhung von Zuzahlungen) der Patienten an
den Gesundheitskosten führt zu einer Reduzierung des Beitragssatzes um 0,6
Beitragssatzpunkte ab 2010. Dies entspricht einer Entlastung der GKV um 6,3
Mrd. Euro in 2010. 101. Eine Senkung des
Beitragssatzes um weitere 0,4 Punkte ergibt sich aus der Ausweitung der
Beitragsbemessungsgrundlage auf weitere Einkunftsarten. Durch die
Einbeziehung nicht erwerbstätiger Ehepartner im Rahmen eines
Splittingverfahrens lässt sich der Beitragssatz um etwa 0,5 Punkte
reduzieren. 102. Langfristige Beitragssatzstabilität
lässt sich durch den Aufbau eines Kapitalstocks erreichen. Dieser führt
kurzfristig zu höheren Beiträgen, finanziert jedoch den langfristig
günstigeren Umstieg in ein Prämienmodell. Der vorübergehend höhere Beitrag
zur gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf konstant 13,4
Prozentpunkte. 103. Der Arbeitgeberanteil an
den Kosten im Gesundheitswesen wird sich künftig auf 6,5 Prozent vom
Bruttolohn belaufen. Davon entfallen 1,1 Punkte auf das Krankengeld, 5,4
Prozentpunkte werden ausgezahlt. Durch deren Festschreibung wird der Faktor
Arbeit im Vergleich zu heute nachhaltig entlastet. Für den Arbeitnehmer ergibt sich
im Jahr 2010 eine Belastung des Einkommens in Höhe von 9,9 Prozent. Dies beinhaltet
die Ausgaben für GKV-Leistungen (8,0 Prozent in 2010), Ausgaben für Prämien
zu ausgegliederten Leistungen (1,3 Prozent in 2010) sowie Aufwendungen für
Eigenbeteiligung in Höhe von 0,6 Prozent (2010). 104. Darüber hinaus ergeben sich
weitere schwer quantifizierbare Effekte, die sich auf Grund ihrer
Steuerungswirkung nach dem Vorschlag der Kommission künftig ausschließlich zu
Gunsten der Arbeitnehmer auswirken werden. Dazu gehören die Einführung von Wahlrechten in Hinblick auf den Umfang des Versicherungsschutzes
sowie wettbewerbsfördernde Maßnahmen,
wie etwa die Vergrößerung des Vertragsspielraums zwischen Krankenkassen und
Leistungserbringern. Anhang C Finanzielle Eckpunkte einer Reform der
Rentenversicherung 105. Ohne weitere Reformen
würden die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung nach
Modellrechnungen des Büros der Kommission im Jahr 2030 auf 24,8 Prozent
ansteigen; 2050 wäre ein Beitragssatz von 27 Prozent erforderlich. Trotz steigender Beitragssätze
wird das Renten-Niveau gemessen am Brutto- Durchschnittseinkommen zunehmend
sinken. Während die Rente eines Standardeckrentners mit 45 Beitragsjahren und
Durchschnittsverdienst im Jahre 2004 einem Niveau von 48,3 Prozent
entspricht, sinkt das Brutto-Rentenniveau bis 2030 auf 41,9 Prozent. Im
gleichen Zeitraum sinkt das Niveau der Durchschnittsrente von 33,1 auf dann
30,2 Prozent. Damit nähert sich die Durchschnittsrente immer stärker dem
Niveau der Sozialhilfe an. Ausgehend von einem Sozialhilfeniveau, das
gemessen am Brutto-Durchschnittseinkommen konstant 26 Prozent beträgt, liegt
die Durchschnittsrente im Jahr 2030 noch etwa 4,2 Prozentpunkte und im Jahr
2050 nur noch 3,2 Prozentpunkte über dem Sozialhilfeniveau. Um eine Rente auf dem Niveau der
Sozialhilfe zu erhalten, muss ein Durchschnittsverdiener gegenwärtig fast 24
Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr 2050 wird er
knapp 29 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten
müssen, um die gleiche Leistung zu erhalten. 106. Eine deutliche finanzielle
Entlastung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung kann durch eine
Erhöhung der effektiven Lebensarbeitszeit erreicht werden. Unter der Annahme,
dass das tatsächliche Renteneintrittsalter künftig deutlich höher liegt,
beträgt die Entlastungswirkung im Jahr 2010 rund 0,6 Beitragssatzpunkte. Im
Jahr 2030 wird eine Entlastungswirkung von 1,1 Beitragssatzpunkten erreicht.
Im Jahr 2050 schließlich beträgt dieser Entlastungseffekt 1,7
Beitragssatzpunkte. 107. Eine weitere deutliche
Entlastungswirkung kann durch die Einführung eines erweiterten
Demographiefaktors in der Rentenanpassungsformel erzielt werden. Ein solcher
Korrekturfaktor, der die Relation von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern
berücksichtigt, würde im Jahr 2030 eine Absenkung um weitere 2,6
Beitragssatzpunkte ermöglichen. Im Jahr 2050 betrüge der zusätzliche
Einspareffekt sogar 3,5 Beitragssatzpunkte. 108. Durch die genannten
Maßnahmen - eine Einführung eines Korridors des Rentenzugangs zwischen dem
63. und dem 67. Lebensjahr bis 2023 sowie die Einführung eines erweiterten
Demographiefaktors - kann der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung langfristig bei etwa 21 Prozent stabilisiert werden: Im
Jahr 2030 wäre ein Beitragssatz von 21,1 Prozent erforderlich. Dieser Satz
würde bis zum Jahr 2050 nur auf 21,8 Prozent ansteigen müssen. Im Vergleich
zur Entwicklung ohne Reformen bedeutet dies eine Entlastung des Faktors
Arbeit um 3,7 (2030) bzw. 5,2 (2050) Beitragssatzpunkte. 109. Unter den beschriebenen
Voraussetzungen würde die Standardeckrente im Jahr 2030 eine Höhe von 37,3
Prozent des Brutto-Durchschnittseinkommens erreichen. Dieser Wert sinkt bis
zum Jahr 2050 auf 35 Prozent ab. Das Absinken des Rentenniveaus ist auf die
gedrosselte Steigerung der Renten zurückzuführen, die künftig langsamer
wachsen werden als das Lohneinkommen der Beschäftigten. Dennoch werden die Rentner weiterhin Anteil am steigenden
Wohlstand der Bevölkerung haben: So
steigt die Standardeckrente preisbereinigt von heute rund 1.100 Euro auf über
1.500 Euro im Jahr 2050. Anhang D Finanzielle Eckpunkte einer Reform der Arbeitslosenversicherung 111. Verglichen mit dem
Basisszenario kann die Arbeitslosenversicherung mit den von der Kommission empfohlenen
Maßnahmen im Jahr 2010 um 19,3 Mrd. Euro und im Jahr 2030 um 20,5 Mrd. Euro
entlastet werden. Die Folge wäre ein Beitragssatz von 4,4 an Stelle von 6,8
Prozentpunkten im Jahr 2010. Im Jahr 2030 läge der Beitragssatz bei 4,2 an
Stelle von 6,4 Prozentpunkten. Um diese Gesamtwirkung zu erzielen, ist es
nötig, eine Reihe versicherungsfremder Leistungen in der
Arbeitslosenversicherung stark zu reduzieren und einige gänzlich zu
streichen. 112. Aus einer Reduzierung der
Eingliederungszuschüsse um 50 Prozent ergäben sich Einsparungen von 0,7 Mrd.
Euro im Jahr 2010 und in der gleichen Höhe im Jahr 2030. Eine Halbierung der
Mittel für Trainingsmaßnahmen und der Mobilitätshilfen hätte 2010 wie 2030
Einsparungen von 0,3 Mrd. Euro zur Folge. Würde schließlich die Förderung der
beruflichen Weiterbildung um 50 Prozent gekürzt, ergäben sich daraus sogar
Einsparungen von 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2010 und 3,7 Mrd. Euro im Jahr 2030.
Zusammen führen diese Maßnahmen zu einer Entlastung der
Arbeitslosenversicherung um 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2010 und rund 4,8 Mrd. Euro
im Jahr 2030. Damit würde der Beitragssatz 2010 und 2030 um jeweils 0,5
Prozentpunkte niedriger liegen als im Basisszenario. Wird die Finanzierung der
Personal-Service-Agenturen stufenweise gestrichen, so führt dies zu
Einsparungen von 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2010 und 0,7 Mrd. Euro im Jahr 2030.
Eine mittelfristige Einstellung der Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsund
Strukturanpassungsmaßnahmen in den Neuen Bundesländern wäre die Grundlage für
Einsparungen von 2,3 Mrd. Euro im Jahr 2010 und von 2,4 Mrd. Euro im Jahr
2030. Diese Maßnahmen ergäben eine Entlastung der Arbeitslosenversicherung um
2,9 Mrd. Euro im Jahr 2010 und 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2030 mit einer
entsprechenden Senkung der Beitragssätze um jeweils 0,3 bis 0,4
Prozentpunkte. Rund 1,2 Mrd. Euro könnten im
Jahr 2010 sowie im Jahr 2030 durch die Streichung der Mittel für das
JUMP-Programm eingespart werden. Die Einstellung der Finanzie67 rung von
Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen in den Alten
Bundesländern würde im Jahr 2010 wie auch im Jahr 2030 Einsparungen von rund
1,1 Mrd. Euro ermöglichen. Im Bündel würden die letztgenannten Maßnahmen eine
Entlastung von 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 und von 2,4 Mrd. Euro im Jahr 2030
bedeuten. Im Jahr 2010 wie im Jahr 2030 würde damit der Beitragssatz um 0,3
Prozentpunkte niedriger sein als im Basisszenario. 113. Die weitaus größten
Einsparungen, die die Kommission in der Arbeitslosenversicherung vorsieht, entfallen
auf die Mittel für das Arbeitslosengeld. Durch die Neuregelung der
Arbeitslosengeldbezugsdauer würden bei den Leistungen für Unter-55- Jährige
7,9 Mrd. Euro im Jahr 2010 und sogar rund 8,4 Mrd. Euro im Jahr 2030
eingespart. Der Beitragssatz würde allein dadurch im Jahr 2010 um 1,0 und im
Jahr 2030 um 0,9 Prozentpunkte verringert. Die Ausgaben für Über-55-Jährige
würden im Fall der Neuregelung 2010 wie 2030 um rund 1 Mrd. Euro sinken.
Hinzu könnten Einsparungen durch die Reduzierung des Arbeitslosengeldes um 25
Prozent im ersten Monat des Bezugs kommen. Diese würden sich 2010 und 2030
auf jeweils 0,9 Mrd. Euro belaufen.
Insgesamt würden also die Maßnahmen, die das Arbeitslosengeld betreffen, zu Einsparungen von 9,7 Mrd. Euro und zu einer Senkung
des Beitragssatzes um 1,2 Prozentpunkte im Jahr 2010 führen. Im Jahr 2030
wären dies 10,3 Mrd. Euro und 1,1 Prozentpunkte. Anhang E Mitglieder der Kommission „Soziale Sicherheit“ Bundespräsident a.D. Prof. Dr.
Roman Herzog, Vorsitzender Prof. Dr. Peter Albrecht Hermann-Josef Arentz MdL Prof. Dr. Maria Böhmer MdB Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp Dr. Heino Faßbender Dr. Reinhard Göhner MdB Prof. Dr. Paul Kirchhof Karl-Josef Laumann MdB Staatsministerin Silke
Lautenschläger MdL Bundesministerin a.D. Prof. Dr.
Dr. h.c. Ursula Lehr Staatsministerin Dr. Ursula von
der Leyen MdL Friedrich Merz MdB Generalsekretär Laurenz Meyer
MdB Ministerpräsident Prof. Dr.
Georg Milbradt MdL Hildegard Müller MdB Ministerpräsident Peter Müller
MdL Senator Dr. Wolfgang Peiner Johannes Pöttering Peter Rauen MdB Präsident Dr. Herbert Rische Staatssekretär a.D. Dr. Norman
van Scherpenberg Vors. Richter BAG Harald
Schliemann Bundesminister a.D. Horst
Seehofer MdB Reinhard Stadali Andreas Storm MdB Senatorin a.D. Christa Thoben Verbandsdirektor Dr. Gerhard
Vigener Prof. Dr. Jürgen Wasem Annette Widmann-Mauz MdB Für die bei den Beratungen der
Kommission anfallenden Berechnungen sind die Dienste der Unternehmensberatung
McKinsey & Company, Inc. in Anspruch genommen worden. Insofern sind die
Vorschläge der Kommission robust belastbar und präzise durchgerechnet. |